Zwölf Jahre Haft so lautete Anfang Juni das Urteil im Prozess gegen einen Kärntner. Der 20-Jährige wurde in Klagenfurt von einem Geschworenengericht wegen Mordes verurteilt. Er hat im Vorjahr in der Türk-Kaserne in Spittal/Drau mit seiner Dienstpistole einen Kameraden (21) getötet.
Der Verteidiger des Mannes, Rechtsanwalt Kurt Jelinek, hatte Rechtsmittel gegen das Urteil eingebracht. „Es wurde Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet“, sagte Gernot Kugi, Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt. Die Staatsanwaltschaft war mit dem Urteil zufrieden und hatte keine Rechtsmittel ergriffen.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat, wie Montagabend bekannt wurde, nun entschieden: „Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten wurde zurückgewiesen“, bestätigt der Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt, Christian Liebhauser-Karl. Damit ist der Schuldspruch wegen Mordes nun rechtskräftig.
Strafhöhe
Offen bleibt noch die endgültige Strafhöhe. Nachdem das OGH seine Entscheidung getroffen hat muss sich nun das Oberlandesgericht (OLG) Graz mit dem Thema Berufung befassen. Hierbei geht es um die Höhe der Strafe (im konkreten Fall um die zwölf Jahre Haft) und gegebenenfalls um die privatrechtlichen Ansprüche (Schmerzensgeld, Schadensersatz) der Opferfamilie. Dass der Mann „nur“ zwölf Jahre unbedingte Haft bekommen hat, liegt daran, dass er zur Tatzeit jünger als 21 Jahre war. Für ihn gelten daher noch die Bestimmungen des Jugendstrafgesetzes mit verringertem Strafrahmen.
Tumulte nach Urteil
Das Urteil hatte zu Tumulten im und vor dem Landesgericht geführt: Freunden des Opfers war die Haftstrafe zu niedrig. Sie forderten lauthals eine höhere Strafe. Vor dem Gerichtsgebäude hatten die Polizeibeamten, die den Prozess überwacht hatten, anfangs Mühe, der Stimmung Herr zu werden. Mehrere Polizeistreifen, darunter Diensthundeführer, wurden zum Park vor dem Landesgericht beordert, wo sich die Lage dann relativ rasch beruhigte.