Zwölf Jahre Haft so lautete vergangenen Mittwoch das Urteil im Prozess gegen einen Kärntner. Der 20-Jährige wurde in Klagenfurt von einem Geschworenengericht wegen Mordes verurteilt. Er hat im Vorjahr in der Türk-Kaserne in Spittal/Drau mit seiner Dienstpistole einen Kameraden (21) getötet.
Jetzt hat der Verteidiger des Mannes, Rechtsanwalt Kurt Jelinek, Rechtsmittel gegen das Urteil eingebracht. „Es wurde Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet“, sagt Gernot Kugi, Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt. Die Staatsanwaltschaft ist mit dem Urteil zufrieden und hat keine Rechtsmittel ergriffen.
Fehler im Prozess?
Das bedeutet, dass - weil es sich um ein Urteil eines Geschworenengerichts handelt - sich einmal der Oberste Gerichtshof (OGH) mit der Nichtigkeitsbeschwerde befassen muss. Mit dieser werden formelle Fehler im Prozess bekämpft, wie etwa die Verlesung eines nicht erlaubten Protokolls oder dass die Antworten der Geschworenen auf die gestellten Fragen in sich widersprüchlich waren. Wie berichtet, hatte der Angeklagte die fahrlässige Tötung seines Kameraden zugegeben, eine Mordabsicht aber bestritten. Die Geschworenen sahen das jedoch anders und stimmten mit acht zu null Stimmen für Mord.
Hat der OGH über die Nichtigkeit entschieden, muss sich das Oberlandesgericht (OLG) Graz mit dem Thema Berufung befassen. Hierbei geht es um die Höhe der Strafe (im konkreten Fall um die zwölf Jahre Haft) und gegebenenfalls um die privatrechtlichen Ansprüche (Schmerzensgeld, Schadensersatz) der Opferfamilie.
Jugendstrafgesetz
Dass der 20-Jährige die Tat begangen hat, wird von ihm einerseits nicht bestritten und kann andererseits auch nicht angefochten werden. Dass der Mann „nur“ zwölf Jahre unbedingte Haft bekommen hat, liegt daran, dass er zur Tatzeit jünger als 21 Jahre war. Für ihn gelten daher noch die Bestimmungen des Jugendstrafgesetzes mit verringertem Strafrahmen, bei Mord wäre die Höchststrafe 15 Jahre gewesen.
Tumulte nach Urteil
Das Urteil hat vergangenen Mittwoch zu Tumulten im und vor dem Landesgericht geführt: Freunden des Opfers war die Haftstrafe zu niedrig. Sie forderten lauthals eine höhere Strafe. Vor dem Gerichtsgebäude hatten die Polizeibeamten, die den Prozess überwacht hatten, anfangs Mühe, der Stimmung Herr zu werden. Mehrere Polizeistreifen, darunter Diensthundeführer, wurden zum Park vor dem Landesgericht beordert, wo sich die Lage dann relativ rasch beruhigte.
Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für den 20-Jährigen die Unschuldsvermutung.