Sechseinhalb Jahre nach der Explosion in einem Werk der Glock GmbH – ein Mann wurde getötet, ein weiterer schwer verletzt – hat der Fall erneut die Justiz beschäftigt: Das Oberlandesgericht (OLG) Graz hat am Mittwoch über die Berufung der Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt zum letzten Urteil entschieden. „Den Berufungen der Staatsanwaltschaft wurde nicht Folge gegeben“, sagt OLG-Sprecher Stefan Koller.
Das in Graz verhandelte Urteil wurde im vergangenen Oktober in Klagenfurt gefällt – es war der dritte Prozess in der Causa: Damals wurden zwei Glock-Mitarbeiter (64 und 40 Jahre) vom Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung freigesprochen. Sie könne nicht mit Sicherheit feststellen, ob die Männer etwas von der Durchführung des Versuchs, bei dem es zu dem Unfall gekommen war, gewusst haben, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Zudem wurde die Verhängung einer Geldstrafe gegen das Unternehmen abgewiesen.
Die StA hat dagegen und gegen dieses Urteil berufen, und einen neuen Prozess beantragt. Das wurde jetzt wiederum vom OLG abgewiesen. Damit sind die Urteile rechtskräftig.
Jahrelanger Rechtsstreit
Zum Unglück war es am 5. März 2019 am Glock-Werksgelände in Ferlach gekommen, bei Versuchen mit einem Wasserstoff-Sauerstoff-Gemisch. Nachdem zwei Experimente zuvor ohne Probleme durchgeführt wurden, kam es an diesem Tag zu einer Explosion. Ein Mitarbeiter starb, ein zweiter wurde schwer verletzt.
Drei Personen mussten sich wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten. Ein jahrelanger Rechtsstreit begann: In der ersten Verhandlung im Jahr 2020 wurden alle drei damals Angeklagten zu unbedingten Geld- und bedingten Haftstrafen verurteilt. Das OLG Graz bestätigte den Schuldspruch gegen den Erstangeklagten, hob die Urteile gegen die zwei anderen Angeklagten auf.
2023 wurde gegen sie erneut verhandelt: In diesem Prozess wurden die Männer – im Zweifel – freigesprochen. Auch der Antrag auf Verhängung einer Geldstrafe gegen das Unternehmen wurde abgewiesen. Damit war noch nicht Schluss: Die Staatsanwaltschaft brachte eine Nichtigkeitsbeschwerde ein, das OLG Graz hob die Freisprüche aus formalen Gründen auf, weshalb im Vorjahr erneut verhandelt werden musste.