Der Fall, den die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) aufzeigt, liegt schon eine gewisse Zeit zurück, macht aber noch immer fassungslos - und ist auch heute noch aktuell: Eine Frau war damals gemeinsam mit ihrer Partnerin auf der Suche nach einer Mietwohnung. Doch bei der Besichtigung wurden sie vom Vermieter gefragt, ob sie „zusammen sind“. Als sie bejahen, wird ihnen das Mietverhältnis verwehrt. Der Vermieter möchte das nicht, denn die anderen Mieter der Anlage - hauptsächlich verheiratete, heterosexuelle Paare - seien nicht offen für „diese sexuelle Orientierung“.
Gesetzesänderung gefordert
Frau bekam Mietwohnung nicht, weil sie lesbisch ist
Menschen, die bei Dienstleistungen wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden, sind nicht im Gesetz geschützt. Gleichbehandlungsanwaltschaft fordert Änderung.
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