Dass es Frauen im Berufsleben auch heute oft schwerer haben und Diskriminierung gegenüber Männern ausgesetzt sind, erleben die Gleichbehandlungsanwältinnen und -anwälte bei ihrer Arbeit täglich. Doch wenn eine Frau darüber hinaus auch eine Behinderung hat, so wird es für sie oft noch schwerer, einen Job zu finden oder befördert zu werden - und das oft trotz guter Ausbildung und Qualifikation.

Neues Büro

Um diesen Frauen noch besser helfen zu können, arbeiten die Gleichbehandlungsanwaltschaft und die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen mit ihrem Büro eng zusammen. Das neue Regionalbüro Süd der Behindertenanwältin für die Bundesländer Kärnten, Steiermark und Burgenland erspart den Betroffenen nun außerdem weitere Wege, um zu ihrem Recht zu kommen.

„Diese Thematik ist bisher kaum erforscht und braucht und verdient in unserer Gesellschaft mehr Beachtung“, erklärt Susanne Prisching, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft Steiermark. Aus ihrer Praxis kennt die Gleichbehandlungsanwältin immer wieder Fälle von mehrfacher Diskriminierung bei Frauen mit Behinderung, wie etwa jenen einer alleinerziehenden Ingenieurin mit einer Behinderung. Als sie nach ihrer Karenz wieder einen Job suchte, wird sie abgelehnt: „Einerseits soll eher ein Mann für diesen Bereich eingestellt werden, sie ist ja auch noch Mutter und es besteht auch die Befürchtung, dass sie zusätzlich aufgrund ihrer Behinderung vielleicht nicht so leistungsfähig ist beziehungsweise bleiben könnte.“

Schlichtungsverfahren nötig

In solchen Fällen sei das Büro der Behindertenanwältin besonders wichtig, erklärt Elke Niederl, die das Regionalbüro Süd leitet: „Denn sobald der Aspekt der Behinderung bei einer Diskriminierung eine Rolle spielt, ist das Sozialministeriumsservice zuständig.“ Das bedeutet, um sein Recht geltend zu machen - etwa auf Verbesserung der Arbeitsbedingungen, den besseren Zugang zu Dienstleistungen oder gleichberechtigte Behandlung bei der Jobeinstellung und Beförderung - muss ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. „Dabei begleiten wir die Betroffenen“, erklärt Niederl. Erst wenn dabei keine Einigung erzielt werden kann, ist der Gang vors Gericht möglich.

Sowohl Gleichbehandlungsanwaltschaft als auch das Büro der Behindertenanwältin setzen sich dafür ein, dass auch die Rechtsverfolgungswege vereinheitlicht werden, um so die bestmögliche rechtliche Unterstützung zu gewähren. Der Weg vor die Gleichbehandlungskommission ist derzeit nur in Fällen, die unter das Gleichbehandlungsgesetz fallen möglich und steht im Moment Menschen, die aufgrund einer Behinderung benachteiligt werden, nicht offen.

Susanne Prischnig, Anwaltschaft für Gleichberhandlung, Leiterin Kärnten und Steiermark
Susanne Prischnig © Weichselbraun Helmuth

Frauen mit Behinderung seien außerdem häufig auch von sexueller Belästigung oder Abwertungen aufgrund des Geschlechts betroffen, wie Prisching erklärt. So berichtete etwa eine Frau mit Sprachschwierigkeiten, dass sie in einem Geschäft aufgrund beider Merkmale durch Äußerungen abwertend behandelt wurde, „weil sie etwas mehr Zeit benötigt, um sich zu artikulieren“. Auch in solchen Fällen sind die Anwaltschaften die richtigen Ansprechpartner. Aber auch, wenn es um fehlende Barrierefreiheit in Wohnungen oder im öffentlichen Verkehr geht, wodurch die Menschen in ihrer Mobilität eingeschränkt werden.

Elke Niederl
Elke Niederl © BMSGPK/Swinda Prenner

Die bundesweit tätige Behindertenanwältin Christine Steger könne Interventionsschreiben an die betroffene Institution oder das Unternehmen richten. Darüber hinaus könne in den meisten Fällen auch ein Schlichtungsverfahren gegen diese Stellen eingebracht werden. In Fällen, in denen die allgemeinen Interessen von Menschen mit Behinderungen betroffen sind, kann auch eine Verbandsklage eingebracht werden. Niederl: „Oft sind im Schlichtungsverfahren aber gute Lösungen möglich, damit Menschen mit Diskriminierungserfahrungen den Rechtsweg nicht bestreiten müssen.“