Ein Liebesabenteuer endete im vergangenen Herbst für einen Kärntner tödlich. Der 37-Jährige führte gemeinsam mit einem 63-jährigen Mann Sado-Maso-Praktiken aus. Die Knebel- und Fesselspiele überlebte der Kärntner jedoch nicht. Er erstickte mit einem Knebel um den Hals. Nach einem gerichtsmedizinischen Gutachten wurden Mord oder ein selbst verschuldeter Erotik-Unfall ausgeschlossen. Der Sexualpartner des 37-Jährigen, ein 64-jähriger Mann, wurde wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Kurz vor dem Prozess kam es jetzt laut Kronen Zeitung jedoch zu einer überraschenden Wende.

OLG Graz am Zug

Das Landesgericht Klagenfurt habe sich für sachlich unzuständig erklärt, heißt es in dem Medienbericht. Die Begründung: Bei den von den beiden Männern angewendeten Sexualpraktiken wäre nicht davon auszugehen, dass jemand stirbt. Vielmehr hätten mehrere unglückliche Faktoren zu dem Tod des 37-Jährigen geführt. Richter Oliver Kriz sieht daher laut der Zeitung „keine grobe Fahrlässigkeit“. Bei bloßer Fahrlässigkeit wäre das Bezirksgericht zuständig.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Beschluss Beschwerde erhoben, das Oberlandesgericht Graz ist jetzt am Zug.