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Kuh-Urteil

Eine Alm ist kein Streichelzoo, ein Rind kein Kuscheltier

Kommentar. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass ein Bauer für einen Unfall mit einer seiner Mutterkühe, bei dem eine Frau schwer verletzt wurde, nicht haften muss. Ein Zeichen, dass Eigenverantwortung auch vor dem Gesetz keine lose Worthülse ist.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
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  • Der Oberste Gerichtshof entschied, dass ein Bauer nicht für einen Unfall mit einer Mutterkuh haftet, bei dem eine Frau verletzt wurde.
  • Das Urteil betont die Bedeutung der Eigenverantwortung vor dem Gesetz.
  • Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2023 auf der Turracher Höhe, als eine Wanderin von einer Mutterkuh angegriffen wurde.
  • Der Prozess um Schadenersatz und Schmerzensgeld endete vor dem Höchstgericht zugunsten des Bauern.
  • Wanderer sollten sich bewusst sein, dass Kühe keine Kuscheltiere sind und entsprechende Vorsicht walten lassen.
Kuh und Wanderin auf einer Alm | Auf der Turracher Höhe wurden einer Frau bei einem Angriff einer Mutterkuh 22 Knochen gebrochen (Symbolfoto)
© APA / Karl-Josef Hildenbrand
Auf der Turracher Höhe wurden einer Frau bei einem Angriff einer Mutterkuh 22 Knochen gebrochen (Symbolfoto)
© APA / Karl-Josef Hildenbrand
Author Karin Hautzenberger
Karin Hautzenberger Stv. Leiterin Kärnten-Ressort
Stv. Leiterin Kärnten-Ressort
18. Mai 2025,
4:30 Uhr
Kuh und Wanderin auf einer Alm | Auf der Turracher Höhe wurden einer Frau bei einem Angriff einer Mutterkuh 22 Knochen gebrochen (Symbolfoto)
© APA / Karl-Josef Hildenbrand
Auf der Turracher Höhe wurden einer Frau bei einem Angriff einer Mutterkuh 22 Knochen gebrochen (Symbolfoto)
© APA / Karl-Josef Hildenbrand
Kommentar. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass ein Bauer für einen Unfall mit einer seiner Mutterkühe, bei dem eine Frau schwer verletzt wurde, nicht haften muss. Ein Zeichen, dass Eigenverantwortung auch vor dem Gesetz keine lose Worthülse ist.

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