Bei einem Angriff einer Mutterkuh auf eine Wanderin im Oktober 2023 auf der Turracher Höhe erlitt eine Frau schwere Verletzungen. Jetzt ging der Prozess um Schadenersatz und Schmerzensgeld, das die Frau vom Besitzer des Tieres einforderte, vor dem Höchstgericht zu Ende. Der Oberste Gerichtshof urteilte wie schon die Instanzen davor, dass der Bauer nicht haften muss.