Das Landesgericht Klagenfurt hat heute, Mittwoch, über den mutmaßlichen Attentäter von Villach die Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes aus den Haftgründen der Flucht- und Tatbegehungsgefahr verhängt. Diese Maßnahme erfolgte nach erfolgtem Pflichtverhör durch den Haft- und Rechtsschutzrichter.