Martin Hinteregger nahm am Mittwoch vor Gericht Platz. Zu einer wirklichen Verhandlung ist es nicht gekommen. Der vorsitzende Richter schien nicht in der Lage, den Prozess zu führen. Er wurde nach knapp einer Stunde stolpernd aus dem Saal begleitet, weigerte sich aber anschließend, die Verhandlung abzubrechen. Nach einer kurzen internen Beredung gab es dann doch einen Abbruch. Offiziell handelt es sich um einen medizinischen Notfall, der Richter wurde von der Rettung ins Krankenhaus gebracht. „Primär ist für uns jetzt die Frage nach dem Gesundheitszustand zu klären“, sagt Gerichtssprecher Christian Liebhauser-Karl. Erst dann könne es weitere Informationen zu dem Vorfall geben.

Zur Vorgeschichte

Seit seinem Comeback in der österreichischen Fußball-Bundesliga hat Verteidiger Martin Hinteregger in zwei Spielen für die Austria Klagenfurt nur ein Gegentor zugelassen. Heute wird es sich zeigen, ob er sich durch ein Fehlverhalten auf dem Platz ein Eigentor geschossen hat: Der 32-Jährige tritt am Vormittag am Bezirksgericht Völkermarkt auf, ihm wird Körperverletzung vorgeworfen.

Zugetragen hat sich der Vorfall am 14. September des Vorjahres: Kurz vor Abpfiff stand es beim Unterliga-Match zwischen Mittlern und Sirnitz 3:3, ehe in der 90. Spielminute die Heimmannschaft zum 4:3-Sieg traf. Während die Mittlerner jubelten, ist außerhalb des Spielfeldes ein Mann auf einen anderen zugelaufen und hat diesen umgestoßen. Beim Angreifer soll es sich um den damaligen Sirnitz-Trainer Martin Hinteregger handeln. Ein Video und Augenzeugen sollen das beweisen. Das Opfer erstattete Anzeige wegen Körperverletzung. Polizei und Staatsanwaltschaft begannen mit ihren Ermittlungen, die mit einem Strafantrag abgeschlossen wurden.

„Wurde provoziert und beschimpft“

„Nachdem mein Mandant das gesamte Match provoziert und beschimpft wurde, hat er sich bedauerlicherweise zu einem Schubser hinreißen lassen“, sagt Rechtsanwalt Arthur Berger, Verteidiger von Hinteregger im Vorfeld der Verhandlung.

Der Strafrahmen für die angeklagte Tat beträgt bis zu einem Jahr Haft oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen. Ein Tagessatz ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen und der wirtschaftlichen Situation und kann mindestens 4 Euro, höchstens 5000 Euro betragen. Für Martin Hinteregger gilt die Unschuldsvermutung.