Es ist eine Überraschung, mit der so wohl kaum zu rechnen war: Der Protestsenat des Kärntner Fußballverbandes hob am Montagabend die vom Strafausschuss ausgesprochene Suspendierung von Ex-Fußballprofi Martin Hinteregger – ihm wird vorgeworfen, einen Fan im Rahmen eines Unterligaspiels zu Boden gestoßen zu haben – wieder auf. Durch die Suspendierung war es dem Sirnitzer Kicker bis auf Weiteres untersagt, als Spieler oder Trainer aktiv zu sein.
„Herr Hinteregger ist wieder berechtigt zu trainieren und zu spielen“, bestätigt Michael Salbrechter vom Kärntner Fußballverband (KFV) am Dienstagvormittag gegenüber der Kleinen Zeitung. Dies gelte „mindestens so lange, bis es ein zivilrechtliches Urteil gibt“.
Strafanzeige erstattet
Gegen Hinteregger wurde wegen der ihm zur Last gelegten Rangelei auch Strafanzeige erstattet. Sobald die dahingehende Entscheidung getroffen wurde, wird beim KFV entschieden, ob auch der Strafausschuss sein Verfahren gegen den ehemaligen Nationalspieler wieder eröffnet oder endgültig fallen lässt.
Entscheidend sei grundsätzlich gewesen, dass nicht abschätzbar war, wie lange es bis zum Ende des zivilrechtlichen Verfahrens dauern werde: „Es wäre schlichtweg nicht mehr verhältnismäßig gewesen, Herrn Hinteregger so lange stehen zu lassen“, erklärt Salbrechter.
Ob (auch) inhaltliche Aspekte für die Aufhebung der Suspendierung ausschlaggebend waren, wird am Dienstag noch nicht erläutert. Vonseiten des Fußballverbandes heißt es, dass die schriftliche Ausfertigung des Urteils noch Tage in Anspruch nehmen werde – früher wolle man dazu nicht Stellung beziehen.