Ein nachfahrender Autolenker hatte noch versucht, ein Unglück zu verhindern. Der Polizei schilderte er die Momente vor dem fatalen Aufprall: „Der Mann vor mir fuhr Schlangenlinien, geriet mehrmals auf die Gegenfahrbahn. Ich habe gehupt und die Lichthupe betätigt, er hat mir aber nur den Stinkefinger gezeigt. Dann krachte er fast in einen entgegenkommenden Lkw. Am Ende fuhr er ungebremst in die Radfahrer hinein.“
Im Juli des Vorjahres hatte der 41 Jahre alte Unfallverursacher in Werndorf da schon die Kontrolle über sein Fahrzeug und sich selbst verloren. Die Radfahrerin starb später im Spital, ihr Gatte wurde schwer verletzt. „Ich möchte mich entschuldigen“, sagt der Unglückslenker am Mittwoch bei seinem Prozess am Straflandesgericht, „ich habe einen Menschen auf dem Gewissen“.
Schlafmittel genommen
Eingenickt sei er am Steuer, wie er erklärt. „Ich hatte Schlafprobleme, weil mein kleines Kind krank war. Deshalb fuhr ich zu meiner Hausärztin und ließ mir etwas verschreiben.“ In der Apotheke habe er gleich die Schlaftabletten und das Beruhigungsmittel gekauft – und umgehend eingenommen. „Warum nehmen Sie die Medikamente, wenn Sie wissen, Sie müssen noch nach Hause?“, versucht Richterin Kornelia Philipp zu ergründen. – „Ich habe die Wirkung unterschätzt“, meint der 41-Jährige. „Ich dachte, sie wirken nicht so schnell.“
Allerdings: Er hatte es nicht gerade eilig, kaufte noch im Supermarkt und im Baumarkt ein. Dann befuhr er die B 67. „Ich kann mich nur an einen Knall erinnern“, sagt er über die Kollision. „Ich bin ausgestiegen. Ich weiß nicht, ob ich mir das eingebildet habe oder ob es wirklich so war, aber ich sah jemanden in einer Blutlache liegen.“
Lenker verurteilt
Sein Vater habe ihn dann später von der Polizeistation abgeholt, dann sei er nur mehr ins Bett gefallen und eingeschlafen. Als er wieder munter war, der erste klare Gedanke: „Ich habe gehofft, dass alles nur ein Traum war.“ „An der Sache gibt es nichts zu beschönigen, das weiß auch mein Mandant“, fügt der Verteidiger hinzu.
Das Urteil: Schuldspruch wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Zwölf Monate Haft, vier davon unbedingt. „Sie haben Beruhigungsmittel und Schlaftabletten eingenommen. Man kann das mit Unfällen unter Alkoholeinfluss vergleichen: Man denkt, ein paar Meter gehen schon. Aber man sieht, wie schnell etwas passieren kann“, begründet die Vorsitzende.