Für Aufhorchen sorgte dieser Tage in Kärnten ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das das Veranstaltungsverbot am Karfreitag kippt. Inkrafttreten werde die Aufhebung Ende 2025. Stein des Anstoßes war ein Konzert des Vereins Kulturhof:Villach im Vorjahr. Der Veranstalter war damals zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Breit ist die Kritik gegen die Aufhebung des Veranstaltungsverbots. Neben Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) und seinem Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP) schlägt auch der Kärntner Diözesanbischof Josef Marketz in dieselbe Kerbe. „Der Karfreitag ist für die Evangelische und für die Katholische Kirche als fester Bestandteil des Osterfestes, des höchsten Festes im Kirchenjahr, von ganz zentraler Bedeutung“, sagt Bischof Marketz, der sich „enttäuscht“ vom jüngsten VfGH-Urteil zeigt.

Der Karfreitag sei, so Marketz, „ein Tag der Trauer, des Mitfühlens, der Stille und der Besinnung“. Der Karfreitag stehe zudem auch im Zeichen der Solidarität mit allen Leidenden und Sterbenden „und ein solches Zeichen ist gerade mit Blick auf die vielen Unruhen und Auseinandersetzungen unserer Zeit besonders notwendig“. Aus diesem Grund unterstützt der Diözesanbischof, „aus tiefster Überzeugung auch das Bemühen der Evangelischen Kirche, den Karfreitag als Feiertag für alle zu verankern“.

Überrascht und enttäuscht

Der Vorstand des Kulturhof:Villach begrüße „die ausführlich und nachvollziehbar begründete Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes“, zeige sich hingegen über die „reaktionären Äußerungen seitens der Politik überrascht und enttäuscht, da hier klar der Stellenwert der Kunstfreiheit, der sich ebenso wie die Religionsfreiheit in Verfassungsrang befindet, missachtet wird.“ Man werde weiterhin für die Kunstfreiheit kämpfen. In Richtung der Kirche heißt es in der Presseaussendung: „Unser Anliegen ist in keinster Weise gegen Kirchen, den persönlichen Glauben und die Religionsfreiheit gerichtet, sondern für die Freiheit für alle, ihr Leben nach ihren eigenen Anschauungen zu gestalten.“