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Brisante Entscheidung

Verfassungswidrig: Höchstgericht kippt Kärntner Gesetz

Obwohl verboten, gab es am Karfreitag 2023 ein Konzert in Villach. Der Veranstalter erhielt eine Geldstrafe und berief dagegen. Jetzt hat der Verfassungsgerichtshof den betreffenden Teil des Gesetzes aufgehoben.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Der Verfassungsgerichtshof hat ein Kärntner Gesetz als verfassungswidrig aufgehoben, das Veranstaltungen am Karfreitag verbietet.
  • Ein Konzert in Villach am Karfreitag 2023 führte zu einer Geldstrafe, die der Veranstalter anfocht.
  • Die Aufhebung des Gesetzes tritt erst am 31. Dezember 2025 in Kraft, sodass das Verbot nächstes Jahr noch gilt.
  • Die Kärntner Landesregierung ist gegen die Aufhebung und sieht keinen Änderungsbedarf im Gesetz.
  • Die ÖVP kritisiert die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs und will den Schutz des Karfreitags aufrechterhalten.
Das Konzert der deutschen Band Dÿse am Karfreitag 2023 in Villach war Auslöser für die Prüfung
© Kuhok (Archivfoto)
Das Konzert der deutschen Band Dÿse am Karfreitag 2023 in Villach war Auslöser für die Prüfung
© Kuhok (Archivfoto)
Author Jochen Habich
Jochen Habich Redakteur Kärnten-Ressort
Redakteur Kärnten-Ressort
20. Dezember 2024,
11:16 Uhr

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