In Österreich gilt von 1. November bis 15. April die situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass man bei winterlichen Fahrverhältnissen mit seinem Pkw nur dann unterwegs sein darf, wenn auf allen Rädern Winterreifen montiert sind - oder man montiert an mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten. Das darf man aber nur, wenn die Straße tatsächlich mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Wer jetzt im Winter in die Nachbarländer im Alpe-Adria-Raum fährt, muss darauf achten, dass sein Fahrzeug richtig ausgestattet ist. Denn dort gelten zum Teil andere Gesetze.
Unterschiedliche Gesetze
Wann Autofahrer in Italien und Slowenien Winterreifen brauchen
In Österreich muss man seit 1. November bei winterlichen Fahrverhältnissen Winterreifen am Fahrzeug montiert haben, sonst drohen Strafen. Aber welche Vorschriften gelten in den Nachbarländern? Der ÖAMTC klärt auf.
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