Es ist „unlauterer Wettbewerb“ und ein „absolutes No-Go“, wie es Nikolaus Gstättner, Leiter der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer Kärnten, nennt - der Verkauf von alkoholischen Produkte in Automaten. Denn rechtlich ist der Verkauf von alkoholischen Produkten in Automaten in der Gewerbeordnung klar geregelt: Mit Ausnahme von Betriebsräumlichkeiten, wo etwa eine große Firma für ihre Mitarbeiter im Pausenraum alkoholische Getränke bereitstellen kann, ist dies immer verboten. Trotzdem gibt es in Kärnten an mehreren Orten Automaten, in denen besonders Bierdosen zum Verkauf angeboten werden. Mitunter sind auch Automaten bekannt, die ausschließlich mit Alkohol – in diesen Fällen meist mit Weinflaschen – befüllt sind.