Der Fall einer Steirerin, die in der Therme Bad Blumau einen Polizeieinsatz verursachte, weil sie ohne Bikini-Oberteil schwimmen wollte, sorgte für Aufsehen. Weil „oben ohne“ der Hausordnung widersprach, schaltete die Thermenleitung die Exekutive ein, die Betroffene musste das Areal verlassen. Unter Protest, wie sie der Kleinen Zeitung sagte.
„Oben ohne“-Debatte
Wo man im Sommer alle Hüllen fallen lassen kann
„Oben ohne“-Verbot in steirischer Therme schlägt österreichweit hohe Wellen. Juristen erklären, was in einer Hausordnung geregelt sein darf und was das Gesetz erlaubt.
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