Weil er fünfmal den Beischlaf mit seiner 14-jährigen Tochter vollzogen und damit Blutschande begangen haben soll sowie zehn Personen über Online-Anzeigen betrogen hat, hat sich am Dienstag ein Kärntner (42) am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Der Mann gab den Betrug zu und wurde dafür nicht rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt. Den Beischlaf mit seiner Tochter bestritt er vehement, die Verhandlung in dieser Causa wurde vertagt.

„Weniger geht bei Ihnen nicht“

„Beachtliche“ 19 Vorverurteilungen hat der Mann bereits, fast alle wegen Betruges. „Sie kommen aus der Haft und machen einfach weiter. Sie haben Online-Inserate aufgegeben für Weber-Grills und Pelletöfen. Und als sich die Leute gewundert haben, wo ihre Bestellungen bleiben, haben Sie sie noch vertröstet. Wie dumm und dreist ist denn das?“, fragte Richter Gernot Kugi den Angeklagten. „Die Spielsucht“, zuckte der mit den Schultern. Mit dem Spielen habe er sich von der Realität und einem schweren familiären Schicksalsschlag ablenken wollen.

„Der Strafrahmen in der Sache beträgt siebeneinhalb Jahre Haft“, merkte Kugi an, bevor der Bewährungshelfer des Mannes zu Wort kam – und der zeichnete ein gar nicht rosiges Bild von seinem Klienten, den er seit 2016 betreut. „Er bekommt AMS-Unterstützung, Sozialhilfe, die Familie bekommt Kindergeld für sechs Kinder – damit kann man schon auskommen“, sagte er.

Richter Kugi machte in dieser Sache kurzen Prozess: Vier Jahre Haft, „weniger geht bei Ihnen einfach nicht“. Nur das Geständnis des Mannes habe verhindert, dass bedingte Strafen aus vorherigen Verurteilungen widerrufen wurden. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Hotelzimmer bezahlt

Nicht so schnell gab es ein Urteil im angeklagten Missbrauch. Der 42-Jährige soll insgesamt fünfmal Blutschande mit seiner Tochter begangen haben. Das bestritt er vehement. „Was hat Ihre Tochter davon, wenn sie Sie zu Unrecht so belastet?“, fragte Kugi. Vielleicht mache sie ihn dafür verantwortlich, dass es ihr so schlecht geht, meinte der Angeklagte. Einmal soll die Blutschande in einem Hotelzimmer verübt worden sein. Der Mann gab zu, dass er mit seiner Tochter für eine halbe Stunde dort war: „Für eine Aussprache.“ „Für eine 30-minütige Aussprache zahlen Sie 60 Euro? Mit all ihren Schulden und Verpflichtungen?“, fragte Kugi. „Ja“, gab der Angeklagte zurück. Und weiter: „Vor Gericht habe ich immer alles zugegeben, hätte ich das getan, dann würde ich auch das zugeben.“

Schwer belastet wurde der Mann auch durch Chats, die auf seinem Handy sichergestellt wurden. Darin hatte der Angeklagte laut Ansicht der Staatsanwaltschaft versucht, seine Tochter vor ihrer Aussage bei der Polizei zu beeinflussen. Die Verhandlung wurde schließlich zur Einvernahme von Zeugen vertagt.