Weil er fünfmal den Beischlaf mit seiner 14-jährigen Tochter vollzogen und damit Blutschande begangen haben soll sowie zehn Personen über Online-Anzeigen betrogen hat, hat sich am Dienstag ein Kärntner (42) am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Der Mann gab den Betrug zu und wurde dafür nicht rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt. Den Beischlaf mit seiner Tochter bestritt er vehement, die Verhandlung in dieser Causa wurde vertagt.