Einem Kärntner Radfahrer wurde wegen mehrfacher Alkoholisierung ein unbefristetes Lenkverbot auferlegt. Eine Maßnahme, die in dieser Form äußerst selten von Behörden ergriffen wird. „In Kärnten ist es bei einem Radfahrer das erste Mal gewesen“, sagt Jurist Albert Kreiner, Abteilungsleiter beim Land Kärnten. Die brisante Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft Hermagor wurde vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigt. Das Landesverwaltungsgericht Kärnten vertrat eine andere Rechtsmeinung.

Unbefristete Lenkverbote können bei schweren Verkehrsdelikten, etwa Raserei oder grober Fahrlässigkeit, bei wiederholten Verstößen gegen Verkehrsregeln oder bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch verhängt werden. Letzteres war bei dem Oberkärntner der Fall. Zwischen 2019 und 2022 wurde der Mann viermal in stark alkoholisiertem Zustand am Fahrrad erwischt. Davon verursachte er einmal einen Unfall, bei dem er sich selbst verletzte.

„Gefahr für andere“

Aufgrund des wiederholten Fehlverhaltens des Mannes stelle er eine akute Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar, argumentierte die Behörde (ersichtlich aus der Entscheidung des VwGH) und verhängte 2022 ein Radverbot auf unbestimmte Dauer. Der Kärntner, vertreten durch einen Erwachsenenvertreter, legte Beschwerde ein. Seine Argumente: Er leide unter keiner chronischen Alkoholsucht, er trinke nur gelegentlich Alkohol. Er fahre dann mit dem Rad, benutze aber durchwegs Fahrradwege. Das Radfahren sei für ihn die einzige Möglichkeit, mobil zu sein. Weiters seien durch die angezeigten Verstöße keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet oder verletzt worden.

Das Landesverwaltungsgericht Kärnten (LVwG) gab der Beschwerde des Radfahrers teilweise statt. Es sei zwar im Interesse aller Verkehrsteilnehmer, alkoholisierte Lenker vom Verkehr auszuschließen, allerdings sei in Anlehnung an das Führerscheingesetz nur ein befristeter Entzug von Lenkberechtigungen möglich. Wegen des bloßen gelegentlichen Alkoholkonsums würde man in diesem Fall mit einem einjährig befristeten Lenkverbot das Auslangen finden, befand das LVwG. Die BH Hermagor erhob Revision und war erfolgreich. Das Höchstgericht hob das Erkenntnis 2023 wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes auf. Laut VwGH sei bei der Beurteilung nicht das Führerscheingesetz, sondern die Straßenverkehrsordnung einschlägig – und diese sieht durchaus die Möglichkeit der Erlassung unbefristeter Lenkverbote vor.

Es ist zwar nicht die Regel, aber insbesondere bei Mopeds und Microcars werden laut Kreiner immer wieder auch unbefristete Lenkverbote verhängt. Diese können mitunter lebenslang gelten, was etwa bei Alkoholabhängigen der Fall sein kann. „Wird ein Entzug gemacht, stimmen die Leberwerte und geben ärztliche Gutachten eine günstige Prognose ab, dann kann das unbefristete Lenkverbot auch wieder aufgehoben werden – frühestens jedoch nach zwei Jahren“, sagt Kreiner.