Es ist immer noch ein fast alltägliches Bild in Kärntens Städten: Große Autos ragen über den Gehsteigrand hinein und lassen kaum Platz für Fußgänger. Kinderwagen und Rollstuhlfahrer. Erlaubt ist das allerdings seit der StVO-Novelle 2022 nicht mehr. Für Radwege gilt das Verbot absolut, bei Gehsteigen ist das Hineinragen „in geringfügigem Ausmaß“ und für kurze Ladetätigkeiten möglich. Unter „geringfügig“ versteht der Gesetzgeber etwa die Stoßstange oder den Seitenspiegel. 1,5 Meter Gehwegbreite muss freibleiben.