Der Anwalt sagt, dass ein Verfahren gegen den Wirt einzustellen wäre, sollte ein solches überhaupt eingeleitet worden sein. Und zwar schon allein deshalb, weil die Regierung angekündigt hat, die Sperrstunde auf 1.00 Uhr auszuweiten.

Der Anwalt Adrian Hollaender geht wie zuvor auch andere Juristen davon aus, dass dem Wirt für sein Verhalten am vergangenen Wochenende schon nach heutiger Rechtslage keine Strafe drohen könne. Denn verboten sei schon jetzt nur das Betreten-Lassen nach 23.00 Uhr, nicht aber das Verweilen-Lassen im Lokal. Außerdem liege ohnehin kein Fehlverhalten des Lokalbetreibers vor, denn der dürfe keine Zwangsgewalt ausüben, um Gäste zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen.

Darüber hinaus verweist der Wiener Anwalt auf den Umstand, dass die Regierung bereits angekündigt habe, die "Corona-Sperrstunde" ab Mitte Juni von 23.00 auf 1.00 Uhr auszuweiten. Dies müsse die Behörde berücksichtigen ("Günstigkeitsprinzip"): "Zum Zeitpunkt der Erlassung eines allfälligen Bescheides wäre der inkriminierte Sachverhalt daher ohnehin jedenfalls erlaubt", betont der Anwalt - denn Bundespräsident Alexander Van der Bellen wurde gegen 0.20 Uhr mit seiner Gattin im Gastgarten erwischt.