Die von der Bundesregierung verordneten Ausgangsbeschränkungen, die der Eindämmung der Corona-Seuche dienen, werden von der Wiener Polizei eng ausgelegt. Auch heute kurvten Polizeifahrzeuge durch die Straßen und vor allem Parkanlagen der Stadt und erinnerten die Menschen per Lautsprecher daran, dass, so der Wortlaut der Durchsage, „das Betreten öffentlicher Orte grundsätzlich verboten“ ist. Dieselbe Formulierung findet sich in der entsprechenden Verordnung des Gesundheitsministers wieder. „Eine Ausnahme ist, wenn Sie allein oder mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, unterwegs sind.“ Zu anderen Personen sei ein „Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.“

Der Text, der jedem Streifenwagen beigelegt ist, sieht allerdings klare Präzisierungen vor. „Ausgedehnte Familienausflüge, Picknicks, Radtouren behindern allerdings die behördlichen Versuche, Covid-19 wirksam einzudämmen. Herumstehen und Herumsitzen in Gruppen ist nicht gestattet.“ Und der Nachsatz: „Wir ersuchen Sie, sich zu entfernen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden Sie zur Anzeige gebracht.“