Es ist vieles schiefgegangen im Leben der früheren Maklerin (42) aus Graz: 260.000 Euro beträgt ihr Schuldenstand, sie wird bis aufs Existenzminimum gepfändet. Vor zwei Jahren wurde sie wegen Betrugs zu sechs Monaten bedingt verurteilt, weil sie Kunden mit gefälschten Dokumenten ein Darlehen über 10.000 Euro herausgelockt hat – obwohl sie wusste, dass sie es nicht zurückzahlen kann.

Der Vorwurf, den sie nun am Straflandesgericht Graz gegenüber Richterin Michaela Lapanje verantworten muss, weist einige Parallelen dazu auf: Laut Anklage von Staatsanwalt Georg Barth, soll sie einem befreundeten Paar Geld als vermeintliche Eigenmittel für einen Hauskauf in Graz-Umgebung herausgelockt haben. Für den Kauf sollte sie die Finanzierung über eine Bausparkasse abwickeln. Die verlange aber 35.000 Euro als Eigenmittel, sagte sie, und ließ sich die Summe überweisen – auf ihr Privatkonto.

Laut Anklage hat sie aber nicht einmal die Finanzierungsanfrage bei der Bausparkasse gestellt. Die Maklerin, die selbst hohe Außenstände hatte, habe „diese Täuschung begangen, um liquide zu bleiben“. Ihre Außenstände, rund 100.000 Euro, treibt jetzt der Masseverwalter ein. Sie selbst habe bei den „balkanesken Sitten“ in ihrem Umfeld Angst gehabt, das Geld zurückzuverlangen, sagt ihr Verteidiger. – „Ich fühle mich schuldig, dass ich 4000 Euro noch nicht zurückgezahlt habe“, erklärt die Angeklagte. „Aber niemals hatte ich einen Betrug vor.“

Sie beharrt gegenüber der Richterin darauf, dass sie sehr wohl die Finanzierungsanfrage gestellt habe. „Die Bausparkasse sagt aber, sie hat nichts bekommen“, hält die Richterin ihr vor. Den Nachweis für den Vorgang habe sie leider „nicht abgelegt“, erklärt die Angeklagte. – „Und warum haben Sie die Eigenmittel auf Ihr eigenes Konto überweisen lassen? Deswegen sitzen wir ja da.“ – „Ich habe einen Fehler gemacht.“ – „Warum auf Ihr Konto und nicht ein Treuhandkonto?“ – „Ich habe nicht nachgedacht.“ Es sei ihr damals psychisch sehr schlecht gegangen: Sie hatte einen Unfall. „Dann war der Suizidversuch.“

Konfrontiert mit der erdrückenden Beweislage knickt die Angeklagte schließlich ein und legt spät, aber doch ein Geständnis ab. Sie hat sich nie um die Finanzierung bemüht. Sie gaukelte ihren Kunden/Freunden auch noch mit einer gefälschten Pfandurkunde vor, es gäbe die Finanzierung bereits. Nach dem Auffliegen fälschte sie sogar noch eine Bestätigung für den Anwalt der Geschädigten, dass sie den Schaden schon gutgemacht habe...

Das Geständnis und die Tatsache, dass sie den Schaden bis auf 4000 Euro mittlerweile tatsächlich ersetzt hat, ermöglicht noch einmal eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten. Sie nimmt sofort an.