Verhandlungsunfähig: Prozess gegen steirische Zahnärztin vertagt
Richter ließ die Angeklagte ärztlich untersuchen und in ein Grazer Krankenhaus bringen. Das Urteil verzögert sich.
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Eine steirische Zahnärztin wird beschuldigt, von 2014 bis 2020 unnötige Zahnbehandlungen durchgeführt zu haben, um betrügerisch zusätzliches Einkommen zu erzielen.
Der Prozess gegen die Zahnärztin verzögert sich, da sie als verhandlungsunfähig erklärt wurde und in ein Krankenhaus gebracht werden musste.
Die Schadenssumme der angeblichen Betrügereien beträgt rund 80.000 Euro.
Im ersten Verfahren wurde die Zahnärztin zu zehn Monaten Haft und einer Geldstrafe verurteilt, das Urteil wurde jedoch aus formalen Gründen aufgehoben.
Es besteht die Möglichkeit, dass ein psychiatrisches Gutachten erforderlich ist, um die Verhandlungsfähigkeit der Angeklagten zu klären.
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