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Vorwurf des Betrugs

Verhandlungsunfähig: Prozess gegen steirische Zahnärztin vertagt

Richter ließ die Angeklagte ärztlich untersuchen und in ein Grazer Krankenhaus bringen. Das Urteil verzögert sich.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
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  • Eine steirische Zahnärztin wird beschuldigt, von 2014 bis 2020 unnötige Zahnbehandlungen durchgeführt zu haben, um betrügerisch zusätzliches Einkommen zu erzielen.
  • Der Prozess gegen die Zahnärztin verzögert sich, da sie als verhandlungsunfähig erklärt wurde und in ein Krankenhaus gebracht werden musste.
  • Die Schadenssumme der angeblichen Betrügereien beträgt rund 80.000 Euro.
  • Im ersten Verfahren wurde die Zahnärztin zu zehn Monaten Haft und einer Geldstrafe verurteilt, das Urteil wurde jedoch aus formalen Gründen aufgehoben.
  • Es besteht die Möglichkeit, dass ein psychiatrisches Gutachten erforderlich ist, um die Verhandlungsfähigkeit der Angeklagten zu klären.
Nicht gerechtfertigte Zahnbehandlungen werden der Ärztin vorgeworfen (Symbolbild)
© imago/adhoc/Lukas Coch
Nicht gerechtfertigte Zahnbehandlungen werden der Ärztin vorgeworfen (Symbolbild)
© imago/adhoc/Lukas Coch
Author Alfred Lobnik
Alfred Lobnik Redakteur Bundesland Steiermark
Redakteur Bundesland Steiermark
2. April 2026,
8:00 Uhr

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