„Ich stelle gleich vorweg klar: Ihr Scheidungskrieg mit all seinen traurigen Facetten ist nicht Inhalt dieses Strafprozesses vor dem Voitsberger Bezirksgericht.“ Mit diesem Statement startet die Richterin ein Verfahren, das schon im Vorhinein verspricht, gespickt mit gegenseitigen Beschuldigungen samt deren Vorgeschichten zu sein. Vor Gericht steht ein Landwirt, der beschuldigt wird, seine Frau vor die Tür gesetzt zu haben.

Hin und her im Ehestreit

Die Richterin will den besagten Abend aufrollen: „Was ist damals passiert?“ Der Angeklagte schildert den Tagesablauf. Die Frau sei bereits tagsüber alkoholisiert gewesen, er habe am Abend ferngesehen, sie habe ihn provoziert, er habe sie ignoriert, daraufhin schüttete sie ihm ein Glas Wasser über den Kopf, er habe dasselbe bei ihr mit einer Flasche Schilcherspritzer gemacht. „Danach hab ich mich wieder hingesetzt und sie ist fortgegangen.“

In den Zeugenstand wird nun auch die Mutter des Mannes gerufen. Sie wohne im Erdgeschoss und habe diesen Streit der beiden mitbekommen. „Ich habe die Tür ins Stiegenhaus geöffnet, da stand der Sohn und sagte ‚Sie ist fortgelaufen. Sie wird schon wiederkommen‘.“ Wenig später fuhr sie den Sohn zur Polizeistation in Krottendorf, denn dorthin war die Frau gelaufen.

Zahlreiche Widersprüche

Und zuletzt hörte sich die Richterin die Schilderung des vermeintlichen Opfers an: „Ich hatte keine Schuhe an, nur den Pyjama. Draußen hatte es Minusgrade. Ich wollte wieder ins Haus, aber mein Mann hielt die Tür zu. Ich habe gegen die Rollos gehämmert und hatte deshalb blutige Finger.“ Irgendwann habe die Mutter ihr Schuhe und eine Jacke durchs Fenster geworfen. „Ich bin dann durch die Nacht geirrt, habe versucht Nachbarn zu alarmieren. Niemand machte auf. Dann bin ich zur Polizei.“ Sie wolle 700 Euro Schmerzensgeld.

Die Richterin ist verwundert. Die Aussage bei der Polizei und eine schriftliche Stellungnahme zu dem Vorfall sei anders ausgefallen – unklar sei etwa, wie die Frau zu Kleidung gekommen sei. Der Alkoholkonsum – 1,2 Promille Alkohol im Blut standen im Raum – trage sein Übriges zum Zweifel bei. Von blutigen Händen sei jetzt auch erstmals die Rede.

Deshalb kommt die Richterin zu folgendem Schluss: „Im Strafverfahren gilt der Zweifelsgrundsatz. Diese Geschichte hat so viele Widersprüche, da gibt es keine homogene Schilderung von Anfang bis Schluss. Also auch keine Basis für die harte Konsequenz des Staates, ein Urteil zu fällen. Wir stolpern von einem Widerspruch zum nächsten. Deshalb ist das ganz klar ein Freispruch.“ Und einen Hinweis schiebt die Richterin noch nach: „Ihr habt zwei Kinder. Ich bitte für sie, das Scheidungsverfahren so friedlich wie möglich abzuwickeln. Das haben sie sich verdient.“