Er ist gerade einmal 14 Jahre alt, damit also strafmündig, und sitzt prompt – unterstützt durch seine Mutter und einen Anwalt – vor Gericht. Die Situation ist auch für die Richterin ungewöhnlich. Der frühe Tod des Vaters habe dem Burschen stark zugesetzt, er komme seither einfach nicht in die Spur, kündigt die Richterin im Vorfeld an. Nach einer körperlichen Attacke seinerseits wurde die Betreuung in einer Jugendwohngemeinschaft abgesetzt, seit 18 Monaten verweigert er nun den Schulbesuch.

Spritztour mit 14

Als der junge Mann vor der Richterin sitzt, wirkt er geknickt. „Du weißt, warum wir hier sind?“ – „Ja, weil ich einen Blödsinn gemacht hab.“ Es war zwei Uhr in der Früh, als er vor einer Mietgarage mit Freunden beim Tratschen auf eine Idee kam. „Ich wollte Auto fahren.“ Er machte sich auf die Suche und fand tatsächlich in der Nähe ein unversperrtes Auto, in dem der Schlüssel steckte – wie sich später herausstellte, der Wagen des Garagenvermieters. Der 14-Jährige und seine Freunde fuhren los. Die Spritztour dauerte eine Stunde. Von der Mietgarage in Voitsberg ging es nach Rosental zu einem Fast-Food-Restaurant. Von dort dann über die B70 Umfahrungsstraße bis zu einer Diskont-Tankstelle. Dort brachte der Jugendliche den Tankdeckel nicht auf – zum Glück –, also fuhr er wieder zur Garage zurück, stellte das Auto ab und ging nach Hause.

Sein Pech war, dass der Vermieter eine Kamera installiert hatte, die nächtliche Spritztour wurde bald publik, auf die Schnapsidee folgte nun das gerichtliche Nachspiel. „Wie geht es jetzt mit dir weiter?“, will die Richterin wissen. „Mein Sohn möchte den Schulabschluss nachholen und im Herbst das LFI, das Ländliche Fortbildungsinstitut, besuchen“, antwortet die Mutter. – „Wessen Idee war das?“ – „Seine. Er wollte das von sich aus.“ Die Richterin nickt. „Das ist gut“, sagt sie schließlich, und an den angeklagten Burschen gerichtet: „Du solltest nämlich ab jetzt voll durchstarten, sonst geht es nur noch bergab. Ein Schulabschluss und eine Berufsausbildung sind das A und O im Leben. Derzeit schwebst du ja im luftleeren Raum. Das ist nicht gut. Siehst du das ein?“ – „Ja.“ – „Das hoffe ich. Und vergiss nicht, du bist nicht allein. Du hast ein Glück, dass du jemanden hast, der für dich da ist.“

Standpauke

Der Anwalt plädiert darauf, dass durch die illegale Ausfahrt kein Schaden entstanden sei und hofft auf eine Diversion. „Das war auch mein Gedanke“, sagt die Richterin und wendet sich wieder an den Angeklagten: „Aber du hast jetzt viel Zeit bis Herbst. Deshalb möchte ich, dass du eine gemeinnützige Leistung erbringst. Da hat die Gesellschaft was davon, und du im Idealfall auch. Du wirst sehen, am Ende des Tages wirst du das Gefühl haben: Das war gar nicht schlecht.“ Der Kern des Ganzen sei allein seine Willenskraft. „Du kannst das Ruder herumreißen, du musst es nur wollen.“

Es werde eine Stelle in der Nähe sein, beruhigt die Richterin die Mutter, um sich dann zu einem Scherz hinreißen zu lassen: „Es wird leicht erreichbar sein, aber bitte nicht mit dem Auto.“ Da verfinstert sich ihr Gesicht aber sogleich wieder und sie fixiert den Burschen: „Wenn du als 14-Jähriger einen Crash baust und dabei womöglich jemand zu Schaden kommt, hast du für dein Leben ,ausgesorgt‘. Dann wars das vorerst. Das würde ich im Kopf behalten. Du hattest also Riesenglück.“ Die Richterin mustert den Burschen lange. „Hat sich dadurch etwas für dich verändert?“ – „Ja, ich bin bestimmt nie mehr so dumm.“