Schon seit Ende März gilt aufgrund der extremen Trockenheit in Villach eine Waldbrandverordnung. Bis auf Wiederruf ist es seither ausdrücklich verboten, in Waldgebieten und in der Nähe des Waldes offenes Feuer zu verwenden.

Grillereien an der Gail untersagt

Mit einer Aussendung erinnert die Stadt nun an das Verbot und weist darauf hin, dass die Verordnung auch für den Grillplatz an der Gail gilt.

„Auch der Gebrauch sonstiger rauchender, glimmender oder pyrotechnischer Gegenstände sowie feuergefährlicher Materialien ist verboten. Wer diese offizielle behördliche Anordnung missachtet, riskiert Geldstrafen von bis zu 7270 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen“, warnt die Stadt.