Sein „Entschuldigungsschreiben“ für die Tat brachte dem Angeklagten sogar einen Rüffel durch seinen Anwalt ein: „So kann man sich einfach nicht verantworten. Das habe ich meinem Mandanten klipp und klar gesagt.“ Das Schreiben ist auch für Richterin Julia Noack mehr als irritierend: „Im Wesentlichen steht drinnen, dass die Frauen schuld waren, weil sie attraktiv sind. Und dass Sie damals nichts mit Gewalt gemacht haben. Das ist falsch, oder?“, fragt die Vorsitzende den 42-Jährigen.
„Ja. Das ist falsch“, offenbart der ehemalige Taxifahrer in seinem späten Geständnis beim Prozess in Graz. Es war nach der Meisterfeier von Sturm Graz im Mai des Vorjahres, als es zu einem sexuellen Übergriff des gebürtigen Türken kam. Eine 16-jährige Steirerin wollte eigentlich mit der Straßenbahn nach Hause, entschied sich dann aber für den Fußweg. Wenig später wurde sie vom Angeklagten mit einer vermeintlichen Gratisfahrt in sein Taxi gelockt und in der Folge massiv sexuell bedrängt. Das Opfer konnte entkommen, doch der Täter blieb monatelang unentdeckt.
Sexuelle Übergriffe im Taxi
Anfang Juli geschah dann ein ähnlicher Vorfall. Zuerst hatte der Taxifahrer zwei Damen an Bord. Als eine ausstieg, hatte er sein nächstes Opfer gefunden und küsste sie mehrmals. Eine detaillierte Beschreibung dieses Opfers führte die Ermittler zu dem Mann, im Taxi sichergestellte DNA-Spuren brachten die beiden Fälle miteinander in Verbindung.
„Er war im Ermittlungsverfahren nicht geständig“, führt die Staatsanwältin aus. Seine Erklärung? „Die DNA ist auf der Kleidung der ersten Frau, weil ich ihr aufgrund ihrer Alkoholisierung beim Aussteigen geholfen habe.“ Im zweiten Fall soll das Küssen „einvernehmlich“ gewesen sein. Die Staatsanwältin sieht hingegen „glaubhafte Aussagen der Opfer und parallele Vorgehensweisen“. Sie verweist darauf, dass es auch einen dritten Vorfall mit dem Mann gegeben hat. Wieder im Dienst, wieder im Taxi. Doch die Tat aus dem Jahr 2017 ist bereits verjährt.
„Ich werde nie mehr Taxifahrer sein“
Seitens der Branche wurde der Vorfall „auf das Schärfste“ verurteilt. „Taxifahrer haben eine Vertrauensstellung“, sagt nun die Vorsitzende zum 42-Jährigen. „Ich möchte mich entschuldigen. Bei beiden. Ich schäme mich unendlich für das alles, ich werde nie mehr als Taxifahrer tätig sein“, gibt dieser zu Protokoll. „Er ist heute umfassend geständig. Er wird alle Ansprüche der Opfer akzeptieren“, ergänzt sein Anwalt.
Glatter Schuldspruch wegen geschlechtlicher Nötigung und sexueller Belästigung: 30 Monate Haft (zehn davon unbedingt). Inkludiert sind eine Weisung zur Therapie, Bewährungshilfe und je 2500 Euro an die Opfer. Der Angeklagte nimmt an.