Die betroffene ORF-Mitarbeiterin in der Causa Roland Weißmann wagte den Schritt an die Öffentlichkeit. Seit Wochen wird der Fall diskutiert, der Ex-ORF-Generaldirektor wurde inzwischen gekündigt, Ingrid Thurnher übernahm interimistisch den Posten. Sexuelle Belästigung ist bei Weitem kein Einzelfall, sondern Lebensrealität von 80 Prozent der Arbeitnehmerinnen, wie Bernadette Pöcheim, Leiterin des Frauenreferats in der Arbeiterkammer Steiermark, sagt.

Sexuelle Belästigung beginne nicht beim Strafrecht, betont die Expertin, die mit ihrer Abteilung jedes Jahr Hunderte Menschen berät, die Belästigung am Arbeitsplatz erleben. „Das beginnt bereits viel früher.“ „Lustige“ E-Mails, wiederholte unerwünschte Nachrichten und Einladungen, abwertende Verniedlichungen und aufdringliche Blicke zählen laut Expertin bereits zu klassischen Fällen der sexuellen Belästigung. „Eine einmalige Essenseinladung wird noch nicht als Belästigung als solche gewertet, es geht um nachhaltige Distanzlosigkeit und auch die Intensität des Eingriffs.“ Bei massiven Verletzungen reiche deshalb bereits ein einmaliger Übergriff, betont Pöcheim.

Bernadette Pöcheim
Bernadette Pöcheim © AK Stmk

Sexuelle Belästigung: Altersunterschied meist 20 Jahre

Auffällig: In den meisten Fällen, die in der Steiermark behandelt werden, bestehe zwischen Opfern und Tätern ein markanter Altersunterschied von zumindest 20 Jahren. „Das Verhalten hat immer etwas mit Macht und Machtausübung zu tun, das fällt auf“, sagt Pöcheim. Betroffen seien demnach vor allem Frauen und Mädchen in schwachen und unsicheren Positionen. „Es handelt sich hier um ein klassisches Ausnutzen der Über- und Unterordnung.“

200 Beratungsfälle bearbeitet die Arbeiterkammer Steiermark jedes Jahr, 30 Fälle landen vor Gericht. Die Zahlen haben zugenommen, vermeldet die AK-Expertin. Das Bewusstsein sei in den vergangenen Jahren stark gestiegen, die Betroffenen werden mutiger, sagt sie. Eine wichtige Entwicklung, so Pöcheim. „Stillschweigen führt nicht zum Erfolg.“ Das zeigt auch die Erfolgsquote, in 90 Prozent der Fälle bekommen die Betroffenen Schadenersatz.

„Belästigungstagebuch“ führen

Wichtig sei aber, Vorfälle glaubhaft darlegen zu können. Pöcheim gibt deshalb den Tipp, ein „Belästigungstagebuch“ zu führen, Nachrichten und Ereignisse zu dokumentieren. „Der Arbeitgeber ist im Rahmen der Fürsorgepflicht verpflichtet, Abhilfe zu leisten“, so Pöcheim, denn: Der Arbeitsplatz ist ein rechtlich besonders geschützter Ort.

Deshalb sei es auch rechtlich nicht haltbar, dass eine interne Kommission darüber entscheidet, ob ein Fall als sexuelle Belästigung zu werten ist. „Sexuelle Belästigung ist klar im Gesetz geregelt, die Entscheidungshoheit hat immer ein Gericht.“

Das Problem sei häufig, dass sich Frauen erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an beratende Stellen wenden – aus Furcht vor Auswirkungen auf die eigene Berufslaufbahn. „Das passiert eben aufgrund dieser meist klassischen Form der Machtausübung“, so Pöcheim. Nicht nur Arbeitsplatzverlust wirke sich belastend aus, viele Betroffene tragen auch psychische und physische Beeinträchtigungen wie Schlaflosigkeit und Verfolgungsgefühle davon.

Nur zwei Prozent der Betroffenen sind Männer

Pöcheim teilt zwei Fälle, die in der Vergangenheit die AK Steiermark beschäftigten. „Ein Rechtsanwalt hat seinen beiden jungen Kolleginnen über Monate Nacktbilder geschickt, ein Filialleiter hat gegenüber seiner Mitarbeiterin ständig Essenseinladungen ausgesprochen und sie am Busen und am Hintern begrapscht.“ Die Dunkelziffer sei immer noch hoch, so Pöcheim. Die Anzahl der betroffenen Männer sei unterdessen verschwindend gering, vermeldet die Expertin. „Wenn überhaupt, sind zwei Prozent der Betroffenen männlich.“ Klarstellen will Pöcheim außerdem: „Der Bekleidungsstil, aber auch die Berufsbranche, ist nie eine Rechtfertigung für unangebrachtes Verhalten.“