Aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse und der anhaltenden Trockenheit sieht sich die Marktgemeinde Guttaring gezwungen, vorübergehende Wassersparmaßnahmen zu erlassen. Das Befüllen von Schwimmbecken, -bädern und Pools jeglicher Art, das Gießen von Außenanlagen, das Reinigen von Vorplätzen, Höfen und dergleichen sowie Autowäschen – ausgenommen in dafür vorgesehenen gewerblichen Waschanlagen – ist ab sofort bis auf Widerruf unbedingt zu unterlassen.
„Nur durch die Mitwirkung jedes Einzelnen kann die ausreichende Trinkwasserversorgung aufrechterhalten werden“, heißt es in einer Verordnung der Gemeinde. Die Marktgemeinde ersucht alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, diese Vorgaben einzuhalten und bewusst mit Wasser umzugehen.