Die 2022 von der Finanzmarktaufsicht (FMA) erlassene sogenannte KIM-Verordnung (Kreditimmobilienmaßnahmen-Verordnung) belastet die Bauwirtschaft in Österreich zusehends. Zumal diese nahezu zeitgleich mit massiven Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank (EZB) – aktuell auf 4,25 Prozent – schlagend wurde und der "Doppelpack" zu massiven Einbrüchen am Wohnungsmarkt führte. Die KIM-Verordnung besagt, dass unter anderem die Kreditrate 40 Prozent des Einkommens nicht übersteigen darf.

Nun rechnet die Arge Eigenheim – ein Zusammenschluss von rund 100 österreichischen Wohnbauunternehmen – vor, dass selbst bei einem Haushaltseinkommen von 4000 Euro netto pro Monat der Erwerb einer kleinen Wohnung in Salzburg nicht mehr möglich sei.

"Schießen am Ziel vorbei"

"Mittlerweile schießen diese Maßnahmen am Ziel vorbei", sagt der Bundesobmann der Arge Eigenheim, Christian Struber. "Die KIM-Verordnung hat in einen gut funktionierenden Markt eingegriffen und diesen schwer beschädigt. Da diese Verordnung ohnehin zeitlich bis 30. Juni 2025 befristet ist, schlagen wir vor, diese bereits mit 1. Oktober 2023 auszusetzen. Gleichzeitig sollte festgelegt werden, dass die KIM-Verordnung wieder in Kraft tritt, wenn zum Beispiel die Zinsen unter 3 Prozent fallen", so Struber.

Christian Struber alarmiert: "KIM-Verordnung gehört raschest korrigiert“
Christian Struber alarmiert: "KIM-Verordnung gehört raschest korrigiert“ © (c) Copyright by: FRANZ NEUMAYR Pres (Franz Neumayr)

Eine Beispielrechnung

Laut Beispielrechnung der Arge Eigenheim könne sich ein Paar unter 30 Jahren, das gemeinsam 4000 netto pro Monat verdient, den Kauf einer 60 Quadratmeter großen Wohnung um 417.000 Euro brutto – im konkreten Beispiel in Salzburg – nicht mehr leisten.

Wenn das Paar, wie laut KIM-Verordnung vorgeschrieben, 20 Prozent des Kaufpreises aus Eigenmitteln bezahlt und die verbleibenden 80 Prozent (rund 333.000 Euro Kreditsumme) mittels Kredit mit einer Laufzeit von 30 Jahren bei einem Zinssatz 5 Prozent finanziert, geht es sich bereits nicht mehr aus: Die gemäß KIM-Verordnung zulässige monatliche Rate darf somit maximal 1600 Euro betragen, die tatsächliche Finanzierung belaufe sich jedoch auf 1750 Euro.

Strubers Fazit: "Diese jungen Menschen könnten sich auch eine monatliche Belastung von 1750 Euro leisten, aber die Banken dürfen sie wegen der KIM-Verordnung nicht finanzieren. Das gehört raschest korrigiert."