1. Wenn die physische oder finanzielle Belastung durch das
Eigenheim zu groß ist, muss man es nicht auf klassische Art verkaufen und ausziehen. Welche Möglichkeiten des Verkaufs gibt es außerdem?
Antwort: Es gibt verschiedene vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten, wie die Rechtsanwältin Heidi Lallitsch von der Grazer Kanzlei SCWP Schindhelm betont: Neben Verkäufen gegen die Einräumung von Wohnrechten ist etwa auch der Verkauf gegen Einräumung einer monatlichen Leibrente und Wohnrecht möglich, eventuell auch in Kombination mit Teilzahlungen. Manchmal bieten sich auch die Begründung von Wohnungseigentum und der Abverkauf einer Eigentumswohnung im Haus an.