1.Hacklerregelung. Das Aus für die abschlagsfreie Frühpension nach 45 Versicherungsjahren und mit 62 Lebensjahren sorgte bis zuletzt für Kritik, ist aber unumstößlich. Die sogenannte Hacklerregelung endet mit 31. Dezember 2021. Zwar kann man mit 62 weiterhin in Pension gehen, muss aber wieder 4,2 Prozent - pro Jahr, wohlgemerkt - an Abschlägen hinnehmen. Das bestätigte jüngst auch der Verfassungsgerichtshof.