Das zweite Jahr mit dem Coronavirus neigt sich dem Ende zu. Doch zuvor könnte es sich durchaus auszahlen, noch die eine oder andere Anschaffung zu tätigen, um das Optimum aus den unterschiedlichen steuerlichen Erleichterungen zu holen. Dreh- und Angelpunkt der Vergünstigungen ist dabei für Angestellte das Homeoffice.

Denn in der Arbeitnehmerveranlagung kann man hier einiges geltend machen. Dabei wird unterschieden, ob jemand mehr als 100 Tage oder mehr als 26 Tage im Homeoffice war oder auch weiter sein wird. Ist man öfter als 100 Tage im Homeoffice, kann der Arbeitgeber eine Homeoffice-Pauschale von bis zu 300 Euro bezahlen. Geschieht das aber nicht oder nicht zu Gänze, kann der fehlende Betrag steuerlich abgesetzt werden. Hat man ein eigenes Büro in der Wohnung und arbeitet mehr als die Hälfte der Zeit von zu Hause aus, kann man Miete, Strom und Betriebskosten anteilig steuerlich geltend machen. Voraussetzung: eine schriftliche Homeoffice-Vereinbarung.

Büromöbel

Kommt man allerdings nicht auf 100 Tage, aber auf mehr als 26 Tage, kann man Kosten für Büromöbel geltend machen. Wenn man noch nichts gekauft hat, sollte man sich jedoch sputen, erklärt Steuerexperte Friedrich Möstl von Deloitte. "Man kann bis zu 900 Euro der Kosten von der Steuer absetzen, aufgeteilt auf die Jahre 2021, 2022 und 2023. Also jeweils 300 Euro." Das bedeutet aber: Wer seine Büromöbel erst 2022 kauft, kann nur noch 2022 und 2023 je 300 Euro geltend machen.

Auch andere Gegenstände, die hauptsächlich für die Arbeit verwendet werden, kann man als Werbekosten angeben. Bei Kosten bis zu 800 Euro im selben Jahr, ist der Gegenstand teurer, muss die Abschreibung auf mehrere Jahre aufgeteilt werden.

Covid-Förderungen nicht steuerfrei

Das gelte natürlich simultan für große und kleine Unternehmen und Selbstständige. "Etwaige Voraus- oder Nachzahlungen zur Sozialversicherung sollte man jedenfalls noch in diesem Jahr machen, wenn man sie heuer absetzen will." Selbstständige könnten durch den Kauf von Wertpapieren noch den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen. "Dafür sollte man allerdings vorab den Gewinn für 2021 schätzen."

Aufpassen sollten Firmen bei den diversen Covid-Förderungen. Denn diese sind nicht steuerfrei. Das muss bei der Planung beachtet werden. Unternehmen, die noch Guthaben beim Finanzamt haben und die Liquidität nicht sofort benötigen, sollten das Geld lieber liegen lassen. "Das Finanzministerium verlangt nämlich keine Negativzinsen." Wer Mitarbeiter hat, kann diesen steuerfreie Gutscheine in Höhe von bis zu 350 Euro zukommen lassen, wenn es keine Weihnachtsfeier gab. 

Auch das Klimaticket können Firmen für ihre Mitarbeiter steuerfrei kaufen. Doch hier lauert eine Falle. "Die Angestellten bekommen dann nämlich kein Pendlerpauschale mehr", warnt Möstl. Noch schlimmer: "Erledigen die Mitarbeiter dann berufliche Wege mit dem eigenen Auto, müssen sie auf das Kilometergeld Steuern zahlen." Möstl empfiehlt in diesem Fall die Verwendung von Mietautos.

Einen Tipp hat Möstl auch für jeden, der in den vergangenen Jahren Kryptowährungen gekauft hat. "Dokumentieren sie bereits jetzt, wann sie genau diese Coins gekauft haben." Denn ab kommenden Jahr fällt für Krypto-Anlagen, die nach dem 28.02.2021 gekauft wurden, Kapitalertragssteuer an.