In der vierten Verhandlungsrunde haben sich die Sozialpartner auf einen KV-Abschluss geeinigt. Anita Palkovich von der Gewerkschaft der Privatangestellten und Rainer Trefelik, Handelsobmann in der Wirtschaftskammer, präsentierten am frühen Nachmittag das Ergebnis. Das Einstiegsgehalt für Verkäuferinnen, Verkäufer und Berufseinsteiger steigt mit 1. Jänner 2022 von derzeit 1740 auf 1800 Euro, das entspricht einem Plus von 3,45 Prozent. Diese Erhöhung bekommen rund ein Drittel der etwa 430.000 Angestellten und Lehrlinge. Die anderen zwei Drittel der Beschäftigten im Handel erhalten ein Lohnplus von 2,55 Prozent, der durchschnittliche Zuwachs betrage 2,82 Prozent, so Palkovich. Die Lehrlingseinkommen steigen im Schnitt ebenfalls um 2,8 Prozent.

Die Gewerkschafterin setzte sich bei der Forderung nach einem Nachtzuschlag durch. Für Arbeiten in der Nacht bis 5 Uhr wurde ein  Zuschlag von 50 Prozent vereinbart.

Abschluss unter aktueller Inflation

Der Abschluss liegt deutlich unter jenem der Metaller und auch unter der aktuellen Teuerungsrate. Allerdings betonten Trefelik und Palkovich die sehr schwierige Situation, in der sich der Handel befinde. "Wir wollten Ungerechtigkeiten beenden, das ist großteils gelungen. Doch der mittlerweile vierte Lockdown erschwert die Position", erklärte Palkovich.

"Eine vierte Verhandlungsrunde in einem Lockdown ist eine große Herausforderung", betonte Trefelik. "Es geht ein sehr schwieriges Jahr zu Ende. Dennoch wollten wir zu einem Ergebnis kommen, ohne die Betriebe zu überfordern." Die Einigung sieht er als starkes Signal dafür, dass der Handel ein "positiver Arbeitgeber" ist, insbesondere die Erhöhung des Einstiegsgehaltes. "Damit setzen wir ein Zeichen gegen den Fachkräftemangel. Mit Lehrabschluss verdient man im Handel nun jedenfalls mehr als eine ungelernte Kraft."

Der Personalmangel verschärfe den Druck auf die Kolleginnen, unterstrich Palkovich. "Die Belastung ist definitiv sehr hoch. Wir haben mit einem Kompromiss gute Rahmenbedingungen geschaffen. Es liegt in der Verantwortung der Unternehmen, auf die Arbeitsbedingungen zu schauen."

Zu einer Einigung kamen die Sozialpartner auch bei der Teilzeit. Das Recht der Beschäftigten, ihre Teilzeit aufstocken zu können, dürfen künftig die betrieblichen Sozialpartner per Betriebsvereinbarung regeln.