An sich wurden die Änderungen, die nun mit Donnerstag durch die neue Verordnung in Kraft treten, schon vor einigen Wochen zumindest in Aussicht gestellt. Die jüngste Verbreitung der Delta-Variante des Coronavirus in einigen europäischen Ländern hat zuletzt aber für eine gewisse Ungewissheit gesorgt. Wird die Maskenpflicht in der Gastronomie trotzdem fallen? Seit Wochenbeginn ist klar: Ja, sie fällt. Und das nicht nur in der Gastronomie, sondern überall dort, wo die 3-G-Regel (getestet, genesen oder geimpft) gilt, also auch bei den körpernahen Dienstleistern, wie etwa in Friseur-, Fußpflege- oder Kosmetiksalons.
Ab Donnerstag
Masken fallen auch für Mitarbeiter in Gastronomie und Friseursalons
Für Gäste und Gastronomie-Mitarbeiter fällt die Maskenpflicht in Innenräumen, sofern die 3-G-Regel eingehalten wird. Die Vertreter der Kärntner Gastronomen und körpernahen Dienstleister sind erleichtert - und haben neue Forderungen.
© APA/HERBERT PFARRHOFER