Der Nationalrat hat am Donnerstag einstimmig ein Teilverbot des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat beschlossen. An sensiblen Orten wie Kinderspielplätzen, Parks sowie Einrichtungen der Altenbetreuung oder Gesundheitseinrichtungen darf es künftig nicht mehr eingesetzt werden. Ebenso sind Haus- und Kleingartenbereich und private Verwendung betroffen. In der Landwirtschaft, in der es bei weitem am meisten zum Einsatz kommt, bleibt es aber weiter erlaubt.
Schlagabtausch im Nationalrat
Landwirtschaft ausgenommen: Teilverbot von Glyphosat beschlossen
In der Landwirtschaft ist das Herbizid weiter erlaubt, für Private und sensible Flächen nicht mehr. Für Hersteller unverständlich, für Greenpeace und Spar nicht ausreichend. Regierung: Totalverbot lässt EU-Recht noch nicht zu.
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