Erheblich ist, ob es sich bei einer Antwort der EU-Kommission im Zuge der Notifizierung um eine "Bemerkung" oder um eine "ausführliche Stellungnahme" handelt. Eine "ausführliche Stellungnahme" würde Österreich dazu verpflichten, die darin angeführten Unionsrechtsverstöße zu prüfen und die Kommission über geplante Maßnahmen zu unterrichten. Hier könnte als letzte Konsequenz auch ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden. Bei Nicht-Berücksichtigung von "Bemerkungen" liegen laut Van Caslter hingegen keine Voraussetzungen für ein Vertragsverletzungsverfahren vor.
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Glyphosatverbot für Europarechtsexperten "machbar"
Die rechtlichen Voraussetzungen für ein Glyphosatverbot in Österreich sind weiterhin umstritten. Der Ansicht des Landwirtschaftsministeriums, dass ein Verbot zwangsläufig gegen EU-Recht verstößt und daher nicht umsetzbar ist, widersprach der Europarechtsexperte Geert Van Calster in einem Hintergrundgespräch der Umwelt-NGO Global 2000. Aus seiner Sicht wäre ein solches Verbot "machbar". Bei der rechtlichen Einschätzung geht es um ein juristisches Detail.
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