Der Möbelhändler Ikea verschärft in Deutschland erneut sein Rückgaberecht. Die Kunden dürften bei Einkäufen ab dem 1. September 2018 Waren nur dann gegen Erstattung des Kaufpreises zurückbringen, wenn sie neu und unbenutzt sind, berichtet die Tageszeitung "Die Welt" (Donnerstag). Bisher gab es ein Rückgaberecht unabhängig vom Zustand der Produkte und ohne Angabe von Gründen.

"Durch die Einschränkung des Rückgaberechts auf unbenutzte Produkte wollen wir auch sicherstellen, dass Kunden Möbel und Einrichtungsgegenstände nicht nach kurzem Gebrauch entsorgen, sondern den Wert des Produkts schätzen im Sinne des Ressourceneinsatzes, der dafür nötig war", sagte Ikea-Deutschland-Chef Dennis Balslev der Zeitung. Es solle aber auch Missbrauch vorgebeugt werden. "Wir hören aus den Häusern, dass Jahr für Jahr kurz vor dem Ablauf der Umtauschfrist immer die gleichen Leute auftauchen und ihr Geld zurückverlangen", sagte Balslev.

Früher galt zeitlich unbegrenztes Rückgaberecht

Bereits zum Herbst 2016 hatte Ikea nach zwei Jahren sein zeitlich unbegrenztes Rückgaberecht wieder zurückgenommen. Seitdem haben die Kunden ein Jahr Zeit, um Waren ohne Angabe von Gründen zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Die Frist von 365 Tagen liege immer noch über dem in der Branche Üblichen und gebe dem Kunden Sicherheit gegen Fehlkäufe, teilte das Unternehmen damals mit.

In Österreich gelten bei Ikea schärfere Rückgaberegeln als in Deutschland. Auf der Website wird mehrfach darauf hingewiesen, dass nur unbenutzte Ware zurückgegeben oder umgetauscht werden kann. Im Alltag gebrauchte Artikel, Artikel, die extra für einen angefertigt wurden - wie Arbeitsplatten oder Wandpaneele - sowie Lebensmittel seien vom Umtausch- und Rückgaberecht ausgenommen, heißt es auf der österreichischen Homepage.