Neues Jahr, neues Glück? Faktum ist, dass das Jahr 2026 eine Vielzahl an Neuerungen für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Haushalte im Land bereithält. Die Bandbreite reicht vom Dauer-Thema der Energiepreise über
1 Preis-Runter-Garantie. Mit der sogenannten „Strompreis-runter-Garantie“ verpflichtet das Gesetz Energieversorger dazu, sinkende Großhandelspreise binnen sechs Monaten an Endkunden weiterzugeben. Diese Garantie, die Teil des neuen Strommarktgesetzes ist, tritt mit Jahresbeginn grundsätzlich in Kraft.
2 Sozialtarif für Strom. Dieser beträgt – ab April – 6 Cent pro Kilowattstunde für die ersten 2900 Kilowattstunden (kWh), die verbraucht werden. Der Tarif gilt nicht nur für die rund 250.000 vom ORF-Beitrag befreiten Haushalte, sondern auch für einige zehntausend Arbeitslose und Notstandshilfe-Bezieher – in Summe damit für rund 280.000 Menschen. Die Kosten für diesen Tarif, rund 60 Millionen Euro, muss laut Gesetz die Strombranche tragen.
3 Stromrechnungen. Der Wechsel des Stromlieferanten ist seit der Strommarktliberalisierung 2001 möglich, wird aber in Österreich immer noch vergleichsweise selten in Anspruch genommen. Die Regierung will den Wettbewerb intensivieren. Zukünftig muss auf der Stromrechnung deswegen ein konkreter Hinweis auf den Tarifkalkulator der E-Control – eine detaillierte Tarif-Vergleichsplattform (e-control.at/tk) – und die damit verbundene Wechselmöglichkeit sein.
4 Elektrizitätsgebühr. Kurz vor dem Jahreswechsel wurde noch eine Energiekosten-Entlastung im Volumen von rund 500 Millionen Euro beschlossen. Die Elektrizitätsabgabe 2026 sinkt damit 2026 vorübergehend von derzeit 1,5 Cent je Kilowattstunde auf 0,82 Cent, um Strom billiger zu machen und damit auch die Inflation einzudämmen. Für private Haushalte soll die Abgabe noch weiter auf 0,1 Cent gesenkt werden.
5 Netznutzungsentgelt. Batteriespeicher werden durch das neue Strommarktgesetz von den Netznutzungsentgelten befreit, wenn sie „systemdienlich“ betrieben werden.
6 Gasnetztarife. Die Netzkosten für Gas steigen 2026 erneut stark. Im bundesweiten Schnitt sind es um rund 18 Prozent mehr als heuer. Am stärksten steigen die Gasnetztarife in Kärnten mit einem Plus von 35 Prozent, in der Steiermark liegt der Anstieg bei rund 27 Prozent.
7 Stromnetzkosten. Die Strom-Netzentgelte werden – nach dem Rekordanstieg 2025 – im neuen Jahr im Bundesschnitt mit plus 1,1 Prozent nur geringfügig steigen.
8 Die 3-Euro-Steuer. Die derzeit in der EU geltende 150-Euro-Freigrenze für Pakete aus Drittstaaten soll 2028 gänzlich abgeschafft werden, es sollen also alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig sein. Als Übergangslösung gilt ab Juli 2026 nun eine Importsteuer von drei Euro je Paket mit einem Warenwert von weniger als 150 Euro. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Paketflut – insbesondere aus China einzudämmen, zumal sich bei Kontrollen immer wieder zeigt, dass die Pakete falsch deklariert werden.
9 Registrierkassenpaket. Die Bundesregierung will damit die „Zettelwirtschaft“ eindämmen. Daher steht im Zentrum des Pakets der digitale Beleg, der ab Oktober 2026 gelten soll. Das heißt, die Belegerteilungspflicht gilt künftig als erfüllt, wenn er als QR-Code oder via Link angezeigt wird. Dabei ist der digitale Beleg optional, Betriebe können alles wie bisher weiterführen. Auch bleibt das Recht der Konsumentinnen und Konsumenten auf einen Papierbeleg bestehen, wenn diese das wünschen. „Der digitale Beleg ist ein Angebot, kein Muss“, wird betont. Der digitale Beleg kommt ohne Beitragsgrenze.
10 Kalte-Hände-Regelung. Das Paket umfasst auch die sogenannte „Kalte-Hände-Regelung“, die Umsätze im Freien betrifft. Hier wird die Umsatzgrenze für die Registrierkassenpflicht mit Anfang des Jahres von derzeit 30.000 auf 45.000 Euro erhöht. Davon betroffen sind vor allem kleine Betriebe im Freien, Marktstände, Hütten, Vereinskantinen. Sie bleiben damit weiterhin von der Registrierkassenpflicht ausgenommen.
11 Die 15-Warengruppen-Regelung. Ebenfalls enthalten im „Registrierkassenpaket“: Die sogenannte 15-Warengruppen-Regelung geht per unbefristetem Erlass in Dauerrecht über, und zwar ebenfalls mit 2026. Auch sie bringt Erleichterungen im Geschäftsalltag und soll Papierbons einsparen.
12 Beleglotterie. Ab Oktober 2026 soll es in Österreich auch eine sogenannte „Beleglotterie“ geben, auch das ist Teil des Registrierkassenpakets. Wie soll das funktionieren? Alle natürlichen Personen können ihre Rechnungen beim Finanzministerium einreichen – beispielsweise über FinanzOnline – und so jeden Monat Geld gewinnen. Als Gewinn sind 2500 Euro je ausgewähltem Teilnehmenden vorgesehen. Jeden Monat sollen laut dem Gesetzesentwurf 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgewählt werden. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass der Beleg einen maschinenlesbaren Code hat, die einreichende Person volljährig ist und ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat. Eingereicht werden können alle Belege, die im jeweiligen Vormonat ausgestellt und übermittelt wurden. Maximal zweimal pro Jahr soll auch eine „Bonusauswahl“ möglich sein, bei der an zwei Teilnehmende 250.000 Euro Gewinn ausgeschüttet werden können.
13 Frauenquote. Der Frauenanteil in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen soll in Österreich künftig bei mindestens 40 Prozent liegen. Die Regelung soll mit 30. Juni 2026 in Kraft treten und setzt die sogenannte „Women-on-Boards-Richtlinie“ der EU um. Derzeit liegt der Frauenanteil in Aufsichtsräten von Börsenfirmen hierzulande bei rund 32 Prozent.
14 Geräte-Retter-Prämie. Der im Mai 2025 ausgelaufene Reparaturbonus wird ab 12. Jänner 2026 von der abgespeckten, sogenannten „Geräte-Retter-Prämie“ ersetzt. Übernommen wird die Hälfte der Reparaturkosten, wobei ein Deckel von maximal 130 Euro pro Gerät gilt. Zuvor lag die maximale Förderhöhe bei 200 Euro. Nicht mehr gefördert wird dabei die Reparatur von Fahrrädern inklusive E-Bikes sowie von Smartphones und Luxus-, Wellness- oder Unterhaltungsgeräten. Vom Bund wurden für diese Prämie von 2026 bis 2028 rund 30 Millionen Euro pro Jahr budgetiert. Seit 10. Dezember können sich Reparaturfirmen als Partnerbetriebe für die „Geräte-Retter-Prämie“ kostenlos registrieren. Alle Informationen dazu sowie zum Antrag auf die Prämie gibt‘s auf der Website www.geräte-retter-prämie.at
15 Vignette. Der Preis für die Jahresvignette ist um 2,9 Prozent auf 106,8 Euro angehoben worden. Es gibt 2026 eine weitere Neuerung, so wird die Klebe-Vignette für die österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen im neuen Jahr abgeschafft, es gibt nur noch eine digitale Vignette. Die Regelung gilt ab 1. Dezember 2026 – auch für Eintages-, Zehntages- und Zweimonatsvignetten. Ab dann wird man die Maut endgültig nur noch durch eine Registrierung des Kennzeichens und des Zulassungsstaates eines Fahrzeugs im Mautsystem der Asfinag entrichten können. Auch digitale Vignetten sollen weiterhin etwa in Trafiken, Tankstellen, Mautstellen und bei den Autofahrer-Clubs erworben werden können.
16 Zuverdienst. Arbeitslose Personen dürfen ab 2026 nur noch in Ausnahmefällen das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe durch einen Zuverdienst aufstocken. 2025 konnten sie noch bis zu 551,10 Euro monatlich dazuverdienen, ohne Ansprüche zu verlieren. Sonderregelungen für Langzeitarbeitslose oder Menschen mit Behinderung. Ausnahmen gibt es zudem für Personen, die im Auftrag des Arbeitsmarktservice eine längere Umschulung oder Weiterbildung absolvieren. Das sind etwa jene, die im Rahmen einer Pflegeausbildung ein Pflegestipendium beziehen. Wer wegen Krankheit mindestens 52 Wochen lang Kranken-, Rehabilitations- oder Umschulungsgeld bekommen hat, darf ab 2026 neben dem Bezug des Arbeitslosengeldes einmalig für bis zu 26 Wochen geringfügig arbeiten. Alle anderen Gruppen müssen bis spätestens 31. Jänner 2026 ihre Nebenjobs aufgeben, um die Ansprüche nicht rückwirkend zu verlieren.
17 Klimaticket. Der Preis für das bundesweit gültige Klimaticket Österreich wurde mit September von 1095 auf 1300 Euro erhöht und steigt mit Jahreswechsel noch einmal auf 1400 Euro. Diese beiden Stufen zusammengenommen bedeuten einen Sprung um knapp 28 Prozent.
18 Großverfahren. Vor allem Industrie- und Infrastrukturprojekte sollen künftig schneller das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) bei Großverfahren modernisiert werden. Die Novelle soll bereits mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten. Künftig sollen etwa Ermittlungsverfahren in Teilbereichen abgeschlossen werden können. Auch Zustellungen in Großverfahren sollen durch digitale Ediktsveröffentlichung statt Einzelzustellungen in Großverfahren bereits ab 50 Beteiligten statt wie bisher ab 100 Beteiligten vereinfacht werden.
19 Investitionsfreibetrag. Der Investitionsfreibetrag für Unternehmen wurde im Herbst 2025 – vorübergehend – aufgestockt, das wirft auch noch stark in das neue Jahr hinein. Das gilt für Investitionen und Anschaffungen, die zwischen dem 1. November 2025 und dem 31. Dezember 2026, getätigt wurden bzw. werden. Konkret bedeutet das: Der Investitionsfreibetrag soll dabei 20 Prozent anstelle von zehn Prozent betragen. Für Investitionen in die Ökologisierung soll er befristet von 15 auf 22 Prozent angehoben werden.
20 Weiterbildungszeit. Im neuen Jahr kommt mit der Weiterbildungsbeihilfe das Nachfolgemodell für die bisherige Bildungskarenz, für die seit April 2025 keine Neuanträge mehr möglich waren. Für die Weiterbildungszeit gibt es mit 40,40 Euro pro Tag einen höheren Mindestsatz als bisher. Bei Beschäftigten, die brutto zumindest die Hälfte der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage verdienen, wird der Arbeitgeber mindestens 15 Prozent der Weiterbildungsbeihilfe übernehmen müssen. Verschärft werden die Zugangsbedingungen. So müssen im Zuge der Vereinbarung der aktuelle Bildungsstand, die Bildungsmaßnahme und das Bildungsziel angegeben werden, auf die Interessen von Arbeitnehmer und Betrieb muss Rücksicht genommen werden. Darüber hinaus müssen die Personen mindestens zwölf (statt sechs) Monate beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein. Für Saisonbetriebe gibt es weiterhin Ausnahmen. Ein direkter Anschluss der Weiterbildungszeit an eine Elternkarenz ist nicht möglich. Die Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 20 Wochenstunden umfassen. Bei Personen mit betreuungspflichtigen Kindern unter sieben Jahren reduziert sich diese Anforderung auf 16 Wochenstunden, wenn keine längeren Betreuungsmöglichkeiten bestehen. Gedeckelt ist die Weiterbildungsbeihilfe gesamt mit 150 Millionen Euro pro Jahr. Wie bei der Bildungskarenz gibt es bei der Weiterbildungszeit keinen Rechtsanspruch. Das Arbeitsmarktservice (AMS) ist weiterhin für die Abwicklung zuständig.
21 Freie Dienstnehmer. Für freie Dienstnehmer gelten ab 2026 neue Kündigungsregeln und Kollektivvertragsmöglichkeiten. Damit werden erstmals Mindeststandards und Kündigungsfristen für arbeitnehmerähnliche, freie Dienstverhältnisse eingeführt. Für freie Dienstnehmerinnen und -Dienstnehmer können künftig Kollektivverträge abgeschlossen werden. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen, nach zwei Dienstjahren sechs Wochen. Eine Kündigung soll zum 15. oder Letzten eines Monats möglich sein, das erste Monat gilt als Probemonat.
22 Trinkgeld-Pauschalen. Das Thema wurde monatelang heftig debattiert. Im Oktober wurde schließlich im Nationalrat für eine Neuregelung der Trinkgeld-Pauschalen gestimmt. Im Wesentlichen ging es darum, dass diese nun einheitlich geregelt sind, nachdem es bisher unterschiedlichste Regelungen nach Bundesländern und Branchen gegeben hatte. Mit der Neuregelung werden je nach Branche, Art der Tätigkeit und Arbeitszeitausmaß unterschiedliche monatliche Pauschalbeträge in Aussicht genommen. So haben sich die Sozialpartner im Bereich des Hotel- und Gastgewerbes bereits auf ein Stufenmodell geeinigt, das etwa für Mitarbeiter mit Inkasso eine monatliche Trinkgeld-Pauschale von 65 Euro für 2026, 85 Euro für 2027 und 100 Euro für 2028 vorsieht. Dabei handelt es sich um Obergrenzen – wer also regelmäßig weniger Trinkgeld bekommt, muss die Pauschale nicht in Anspruch nehmen.
23 Westbahn im Süden. Seit Mitte Dezember wird die neue Südstrecke – und damit auch die Koralmbahn – für den Personenverkehr von den ÖBB bedient. Ab März wird die Strecke dann auch von der Westbahn bedient, der Start erfolgt in zwei Stufen. Nach der Lieferung der ersten beiden Fahrzeuge fährt die Westbahn ab 1. März zunächst dreimal täglich von Wien Hauptbahnhof Richtung Graz, Klagenfurt und Villach und retour – mit Zwischenhalten in Wien Meidling, Wiener Neustadt Semmering, Bruck an der Mur, Kühnsdorf-Klopeiner See und Pörtschach am Wörthersee. Mit dem dritten Fahrzeug folgt ab 16. März das volle Angebot mit fünf täglichen Verbindungen je Richtung.
24 Mietpreisbremse. Diese Regelung sieht Folgendes vor: Liegt die Inflation in einem Jahr über drei Prozent, darf der darüberliegende Wert nur zur Hälfte für die Valorisierung der Mieten herangezogen werden – auch im privaten Bereich. In Altbau-, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen wird die Erhöhung 2026 auf ein Prozent und 2027 auf zwei Prozent begrenzt. Zudem wird die Mindestbefristung von Wohnungen von drei auf fünf Jahre erhöht. Richtwerte, Kategoriemieten und sonstige Beträge im Mietrechtsgesetz sollen jeweils am 1. April valorisiert werden. Rückforderungen von Mietzahlungen aufgrund unwirksamer Klauseln werden eingeschränkt.
25 Pendler. Ab Jänner wird, als teilweiser Ausgleich für den abgeschafften Klimabonus, der Pendlereuro angehoben: Von bisher zwei auf sechs Euro pro Kilometer (einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte).
26 Schwerarbeitsverordnung. Mit Jahresbeginn wird die Schwerarbeitsverordnung auch auf Pflegeberufe ausgeweitet. Generelle Voraussetzung für den Gang in die Schwerarbeitspension ist eine Mindestversicherungszeit von 45 Jahren, davon müssen mindestens zehn Jahre Schwerarbeit (innerhalb der letzten 20 Jahre) geleistet worden sein. Das früheste Antrittsalter ist 60 Jahre. Bisher konnten laut Sozialministerium rund 8000 Personen insgesamt (aus allen Branchen) die Schwerarbeitsregelung in Anspruch nehmen – aber nur wenige Pflegekräfte. Die Regierung rechnet mit der Neuregelung mit rund 1000 Anspruchsberechtigten aus dem Pflegesektor – pro Jahr.