Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) weist im Zusammenhang mit der Debatte um die Teilzeit auf die ab 1. Jänner verpflichtende Bekanntgabe der vereinbarten Arbeitsstunden hin. Die Vorgabe sei die Chance, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer „endlich sehen, wie viele Stunden sie angemeldet sind - und damit auch die Überstunden, die man eigentlich macht und eigentlich bezahlt bekommen müsste“. Damit werde man dann auch endlich valide Zahlen zur Teilzeit bekommen.
Unbezahlte Überstunden
„2026 werden Arbeitnehmer endlich sehen, wie viele Stunden sie angemeldet sind“
Ab 1. Jänner 2026 müssen Arbeitgeber die vereinbarte Stundenzahl angeben, wenn sie Arbeitnehmerinnen oder -nehmer anmelden. Damit werden auch nicht bezahlte Überstunden sichtbar.
© Adobe Stock