Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) und die Chefin der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), Natalie Harsdorf, drängen die EU-Kommission, schneller gegen territoriale Lieferbeschränkungen - hierzulande als „Österreich-Aufschlag“ bekannt - vorzugehen. Der Schritt erfolgt aufgrund hoher Preissteigerungen bei Lebensmitteln. Noch heuer solle die Brüsseler Behörde einen Gesetzesvorschlag vorlegen, um unberechtigte Beschränkungen zu verbieten, heißt es im Schreiben.

Der Brief ist auf den 9. August datiert. Er geht an EU-Kommissarin Teresa Ribera, in deren Zuständigkeit als Vizepräsidentin und de facto Nummer zwei der EU-Kommission die Wettbewerbsagenden fallen.

Territoriale Lieferbeschränkungen (sogenannte Territorial Supply Constraints, kurz TSCs) sind von bestimmten großen Herstellern auferlegte Beschränkungen. Diese machen es Groß- und Einzelhändlern sehr schwer oder unmöglich, Produkte in einem Mitgliedsstaat zu kaufen und in einem anderen weiterzuverkaufen. Dies führt besonders in kleineren EU-Mitgliedstaaten im Supermarktregal zu Preisaufschlägen gegenüber größeren Nachbarstaaten wie Deutschland. Laut Zahlen der EU-Kommission entgehen europäischen Verbrauchern dadurch jährlich Ersparnisse von 14 Milliarden Euro.

Abgeschwächte EU-Binnenmarktstrategie

Hattmannsdorfer und Harsdorf begrüßen in ihrem Brief, dass die EU-Kommission in ihrer im Mai vorgestellten Binnenmarktstrategie, Maßnahmen gegen territoriale Lieferbeschränkungen angekündigt hat. Sie bedauern aber, dass in der finalen Version der Strategie nicht mehr die Rede von einem Gesetzesvorschlag ist. Das kritisierten kürzlich bereits Gewerkschaft und Handelsverband. Die EU-Behörde will nurmehr bis Ende 2026 ‚Instrumente zur Bekämpfung ungerechtfertigter territorialer Lieferbeschränkungen‘ erarbeiten, um jene Praktiken zu erfassen, ‚die über die vom Wettbewerbsrecht erfassten hinausgehen‘.

In der Vergangenheit hatte die EU-Kommission bereits den Lebensmittelriesen Mondelez und den Getränkekonzern AB InBev wegen Lieferbeschränkungen zu Millionenstrafen verdonnert und sich dabei auf das Wettbewerbsrecht gestützt. Dies sei aber bei großen Herstellern, die „keine marktbeherrschende Stellung im Sinne des Wettbewerbsrechts einnehmen“, nicht möglich, argumentierte die Kommission in der EU-Binnenmarktstrategie.

Der „Österreich-Aufschlag“ sorgt nicht zum ersten Mal für Aufregung. Jüngst war das Thema im Rahmen der von Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) losgetretenen Diskussion über staatliche Eingriffe bei Lebensmittelpreisen ins Rampenlicht geraten.

Berichte über Zurückhaltung in Brüssel im Juni

Laut Berichten von „Standard“ und ORF mahnten österreichische Vertreter des Wirtschaftsministeriums in einer EU-Ratsgruppe in Brüssel kürzlich allerdings eher zu Zurückhaltung bei Regulierungsmaßnahmen in der Thematik. Das Protokoll einer Sitzung der Ratsarbeitsgruppe Wettbewerb vom 16. Juni lasse es erscheinen, als wäre Österreich wenig an einer Verschärfung durch neue Instrumente gelegen, so die beiden Medien. Ein Hattmannsdorfer-Sprecher bestätigte der APA diese Sitzung, relativierte damit, dass man dabei eher darauf gepocht habe, bisherige Möglichkeiten tatsächlich auszuschöpfen. Der jetzige Brief nach Brüssel verdeutliche jedenfalls jenen Standpunkt, der herrsche.

„Während andere EU-Staaten aktiv dafür kämpfen ungerechte Handelspraktiken zu beenden, drosseln die Vertreter des österreichischen Wirtschaftsministeriums das Tempo. Doch gerade angesichts der anhaltenden Teuerung muss die Politik jetzt jede Möglichkeit nützen, um die Menschen zu entlasten“, kritisiert auch Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft GPA. Die Österreicherinnen und Österreicher „müssen sich darauf verlassen können, dass sich alle politischen Vertreter ohne Zögern für mehr Fairness und Transparenz einsetzen“. 

Hattmannsdorfer weist Darstellung zurück

Hattmannsdorfer weist indes zurück, dass Österreichs Position hier widersprüchlich sei, aus seinem Kabinett wird mitgeteilt, dass man „die falsche Interpretation einer Fachaussage im Rahmen eines Meinungsaustausches auf Beamteneben entschieden zurückweist“. Hattmannsdorfer: „Österreichs Position ist glasklar und war es immer: Der Österreich-Aufschlag ist inakzeptabel, und wir kämpfen auf EU-Ebene unverändert für sein Verbot. Ich verwehre mich dagegen, dass diese Position in Frage gestellt wird, weil Beamte in einer Arbeitsgruppe auf Fachebene verschiedene rechtliche Optionen prüfen und auf die Nutzung bestehender Instrumente wie Artikel 101 AEUV – Verbot wettbewerbswidriger Absprachen – und Artikel 102 AEUV – Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, etwa durch Preisdiskriminierung oder Lieferverweigerung – verweisen.“ Das sei, so Hattmannsdorfer, „normal und notwendig, ändert aber nichts an der unmissverständlichen Position Österreichs“.

Rainer Will, der Geschäftsführer des Handelsverbandes betont indes in einer Aussendung: .„Territoriale Lieferbeschränkungen der globalen Nahrungsmittelindustrie verteuern verarbeitete Lebensmittel, Drogerie- und Hygieneprodukte künstlich und schaden allen Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich. Dass nun mehrere Bundesminister gemeinsam mit der Bundeswettbewerbsbehörde klar dagegen auftreten, ist ein wichtiger Schritt in Richtung fairer Wettbewerb und Beitrag zur Stabilisierung bei den Preisniveaus“, erklärt