Die rechtsgültigen Urteile im Grasser-Prozess rund um Betrügereien bei der Privatisierung der Buwog sind zwar bereits am 25. März des heurigen Jahres gefallen, die Nachwehen dauern aber an. Wie die damals im Bieterverfahren um die Buwog unterlegene CA Immo in der Vorwoche mitgeteilt hat, konnte sie einen Etappensieg im Rechtsstreit um millionenschwere Schadensersatzklagen gegen die Republik erzielen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) habe die Rechtsansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Wien bestätigt, wonach die Schadenersatzansprüche im Fall Buwog nicht verjährt sind. Es handelt sich dabei um eine Teilklage mit einem Streitwert von einer Million Euro. Geklagt wurde in dem Fall die Republik Österreich und das Land Kärnten.

„Diese Entscheidung klärt somit die Rechtsfrage der Verjährung hinsichtlich der Teilklage endgültig zugunsten von CA Immo. Das Verfahren wird nun mit ungewissem Ausgang in erster Instanz fortgeführt, wo über den geltend gemachten Schadenersatzanspruch dem Grunde und der Höhe nach zu entscheiden sein wird“, teilte die CA Immo mit.

Grasser im März zu vier Jahren Haft verurteilt

Im März wurde Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Zusammenhang mit Korruption bei der Buwog-Privatisierung vom Obersten Gerichtshof zu vier Jahren Haft verurteilt. Damit wurde der juristische Schlussstrich unter einen Immobiliendeal gezogen, der über zwei Jahrzehnte die Republik beschäftigt hat. Damals gingen ca. 60.000 Bundeswohnungen um 961 Millionen Euro an ein Konsortium rund um die Immofinanz, der unterlegene Bieter CA Immo hatte gerade einmal 1 Million Euro weniger für die Wohnungen geboten.

Grasser und weitere Verurteilte wurden vom OGH zur Schadenswiedergutmachung verurteilt, wobei es hier um die Provision von knapp 10 Millionen Euro ging, die bei dem Immo-Deal geflossen ist. Am 30. April schließlich beantragte der ehemalige Finanzminister Privatkonkurs. Grasser meldete laut Alpenländischen Kreditorenverband 21 Millionen Euro an Schulden, Hauptgläubiger sind die Republik Österreich sowie das Finanzamt. Seine Aktiva bezifferte er demgegenüber mit 300.000 Euro. Am 2. Juni des heurigen Jahres trat Grasser dann seine Haftstrafe in Innsbruck an.