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„Lex Lieferando“

Neue Regeln für freie Dienstnehmer ab Jänner 2026

Freie Dienstnehmer können ab 1. Jänner 2026 in Kollektivverträge einbezogen werden. Das Sozialministerium kündigt bessere Arbeitsbedingungen, geregelte Mindestentgelte und klare Kündigungsfristen an.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Ab Januar 2026 können freie Dienstnehmer in Kollektivverträge einbezogen werden, was bessere Arbeitsbedingungen und geregelte Mindestentgelte verspricht.
  • Das Sozialministerium plant klare Kündigungsfristen und eine gesetzliche Klarstellung für freie Dienstverhältnisse.
  • Die neuen Regelungen sollen die soziale Absicherung der Arbeitnehmer verbessern und Missbrauch verhindern.
  • Alte Verträge bleiben unberührt, die neuen Regeln gelten nur für ab 2026 neu abgeschlossene Dienstverträge.
  • Die Umsetzung der EU-Richtlinie zu Plattformarbeit wird angestrebt, um rechtlichen Schutz für Plattformbeschäftigte zu gewährleisten.
Bei der Reparatur des Gesetzes ist von der „Lex Lieferando“ die Rede: Im Frühjahr löste der Essenszusteller Lieferando in der Branche ein Erdbeben aus, weil er hunderte angestellte Beschäftigte kündigte, um fortan nur mehr mit freien Dienstnehmern zu arbeiten
© Adobe Stock
Bei der Reparatur des Gesetzes ist von der „Lex Lieferando“ die Rede: Im Frühjahr löste der Essenszusteller Lieferando in der Branche ein Erdbeben aus, weil er hunderte angestellte Beschäftigte kündigte, um fortan nur mehr mit freien Dienstnehmern zu arbeiten
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28. Juli 2025,
15:00 Uhr

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