Eine ehemalige Vorständin der Commerzialbank Mattersburg, die wegen von der Bank bezahlter Weihnachtsfeiern von Polizeiinspektionen am Dienstag in Eisenstadt vor Gericht gestanden ist, wurde - nicht rechtskräftig - freigesprochen. Die ihr vorgeworfene Vorteilszuwendung zur Beeinflussung konnte ihr nicht nachgewiesen werden, hieß es in der Urteilsbegründung.

Zu Beginn des Prozesses im Jänner 2025 war noch die Rede davon, dass die Bank über mehrere Jahre die Kosten für die Weihnachtsfeiern von drei Polizeiinspektionen aus dem Raum Mattersburg übernommen hätte. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zog am Dienstag aber die Vorwürfe zwei Inspektionen betreffend zurück, übrig blieben nur noch die Festivitäten einer Polizeiinspektion über fünf Jahre und Zuwendungen in Höhe von rund 500 Euro.

Die frühere Vorständin, bei der es sich nicht um Franziska Klikovits handelt, hatte sich nicht schuldig bekannt und erklärt, dass alle Entscheidungen immer der ehemalige Bankchef Martin Pucher getroffen habe. Mehrere Polizisten der betroffenen Polizeiinspektionen traten in dem Verfahren nur als Zeugen auf, da sie bereits eine Diversion erhalten haben.

Diversion für Polizisten

Warum die Bank überhaupt die Weihnachtsfeier der Polizei mitfinanziert habe, erklärte ein nun pensionierter Exekutivbeamter so: „Pucher wollte alles, was sich in seinem Umfeld bewegt hat, unterstützen.“ Vereine oder Institutionen, „überall wo er Bankstellen installiert hatte“, seien sie finanziell unterstützt worden. Eine ehemalige Filialleiterin aus dem Bezirk Mattersburg ließ wissen: „Für mich war das nichts anderes, als wenn ich den Volksschulkindern die Krapfen sponserte. (...) Das war ganz normal, es war bekannt, dass die Bank großzügig ist.“

Dass die Polizei-Feier mitfinanziert wurde, sei unter den Bankmitarbeitern bekannt und kein Thema gewesen, so ein früherer Schalterbeamter, der das Kuvert der Polizei mit der Rechnung von der Feier an die Zentrale weitergeleitet hatte: „Das war nichts Aufregendes. Das ist gekommen und wurde weitergeschickt. Das war wurscht in Wirklichkeit.“

Dass die ehemalige Vorständin durch die Mitfinanzierung der Weihnachtsfeiern durch die Bank einen Vorteil durch die Beeinflussung von Polizeibeamten gehabt hätte, konnte im Verfahren nicht nachgewiesen werden. Sie wurde daher nicht rechtskräftig freigesprochen.