Wer in Österreich arbeitet oder eine Pension bezieht und beim monatlichen Bruttoeinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt (2025 sind das 551,10 Euro), leistet einen Beitrag zur Sozialversicherung. Der Krankenversicherungsbeitrag ist ein Teil davon und beläuft sich für unselbstständig Erwerbstätige derzeit auf 7,65 Prozent, Selbstständige bezahlen 6,8 Prozent. Für Pensionisten lag der Prozentsatz bisher bei 5,1 Prozent. Mit 1. Juni wird er auf 6 Prozent erhöht. Das geschieht nicht rückwirkend mit Jahresbeginn sondern tatsächlich ab 1. Juni und soll 200 Millionen Euro ins Budget spülen. Bei einer durchschnittlichen Pension bedeutet das nach Berechnungen der Arbeiterkammer Einbußen von 12 bis 13 Euro netto pro Monat.
Neue Regeln fürs Blutspenden
Die Blutspenderverordnung wird mit 1. Juni den aktuellen Empfehlungen der Wissenschaft angepasst. Einerseits wird die Blutspendemenge für den Einzelnen reduziert, andererseits sind mehr Menschen zur Blutspende zugelassen. Frauen, intergeschlechtliche oder diverse Personen sowie Personen mit offener oder ohne Geschlechtsangabe dürfen nun pro Jahr nicht mehr als. 1,5 Liter Blut spenden (bei maximal drei Entnahmen), für Männer sind 2 Liter und vier Entnahmen pro Jahr das Maximum. Erstmals werden medizinische Vorgaben für das dritte Geschlecht vorgelegt. Und Personen, die sich in Malaria-Gebieten aufgehalten haben, werden nicht mehr dauerhaft ausgeschlossen.
Handys sollten besser reparierbar sein
Am 20. Juni 2025 tritt die Ökodesign-Verordnung der EU in Kraft. Die wichtigste Veränderung: Klassische Handys, Smartphones, Schnurlostelefone und Tablets. dürfen dann nicht mehr so gestaltet sein, dass man sie gar nicht oder nur in Spezialwerkstätten zerlegen kann. Je nach betroffenem Bauteil muss der Austausch bzw. die Reparatur ohne Werkzeug oder mit Standard-Werkzeug möglich sein. Alternativ dazu kann der Anbieter das passende Werkzeug mitliefern. Häufig benötigte Ersatzteile wie Akkus, Displays, Kameramodule oder Anschlüsse müssen langfristig lieferbar sein, und zwar noch mindestens sieben Jahre lang, nachdem der Anbieter den Verkauf des Produkts im EU-Raum wieder beendet hat. Schließlich ist auch die Mindestlebensdauer der Akkus definiert, und zwar in der Form, dass sie nach 500-maligem Auf- und Entladen noch 80 Prozent ihrer Kapazität aufweisen müssen.
Neuer Bonus für Photovoltaikanlagen
Mit dem „Made in Europe“-Bonus werden ab dem 23. Juni 2025 erstmalig Photovoltaik- und Stromspeicher-Projekte zusätzlich zu den gesetzlich bereitgestellten Fördermitteln mit bis zu 20 Prozent gefördert, sofern europäische Komponenten verbaut werden. Dabei geht es beispielsweise um Wechselrichter und Batterien. Mit diesem Bonus soll die europäische Wertschöpfung unterstützt werden. Die EAG-Abwicklungsstelle (das Kürzel steht für Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) führt eine Liste mit den Produkten, für die eine europäische Wertschöpfung durch die jeweiligen Hersteller nachgewiesen wurde.
Barrierefreiheit auch bei Smartphone und Bankomat
Mit 28. Juni 2025 tritt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz gemäß dem 2019 beschlossenen „European Accessibility Act“ in Kraft. Produkte und Dienstleistungen, die für Menschen mit Behinderungen als besonders wichtig eingestuft wurden, müssen demnach „barrierefrei“ sein. Dies betrifft sowohl Produkte wie Computer, Smartphones, Modems, E-Reader, Smart-TV-Geräte, Spielkonsolen, Bankomaten und Fahrkartenautomaten als auch Dienstleistungen wie E-Banking, E-Commerce, E-Ticketing, Videotelefonie, Online-Messenger-Dienste, E-Books und SMS-Dienste.
KIM-Verordnung läuft aus
Mit 30. Juni läuft die sogenannte KIM-Verordnung aus, die seit August 2022 die strikten Vergaberichtlinien für Wohnimmobilienkredite definiert. Die KIM-Verordnung verlangt einen Eigenmittelanteil von 20 Prozent, eine Beleihungsquote von nicht mehr als 90 Prozent und eine Laufzeit von maximal 35 Jahren. Die monatliche Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen. Damit ist am 30. Juni freilich nur bedingt Schluss: Der Grundsatz einer nachhaltigen Kreditvergabe gilt weiterhin und das Finanzmarktstabilitätsgremium hat im Februar betont, dass die Vergabekriterien bei Krediten nicht aufgeweicht werden sollen.