In Dänemark sollen die Menschen in Zukunft erst mit 70 Jahren in Pension gehen können. Das Parlament in Kopenhagen verabschiedete am Donnerstag ein Gesetz zur Anhebung des Pensionsantrittsalters auf 70 Jahre bis zum Jahr 2040. 81 Abgeordnete stimmten für den Text, 21 dagegen, wie das Parlament auf seiner Internetseite mitteilte.
Das neue Gesetz legt das Pensionsantrittsalter für alle nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Bürger auf 70 Jahre fest. Derzeit liegt es in Dänemark bei 67 Jahren.
An Lebenserwartung angepasst
Dänemark hat das offizielle Pensionsantrittsalter seit 2006 kontinuierlich an die Lebenserwartung angepasst. Alle fünf Jahre werden die Zahlen überprüft. Bis 2030 soll das Pensionsantrittsalter auf 68 Jahre ansteigen, 2035 soll es 69 Jahre betragen.
Die 47-jährige sozialdemokratische Ministerpräsidentin Mette Frederiksen hatte im vergangenen Jahr erklärt, sie sei bereit, das System zu überprüfen, sobald das offizielle Renteneintrittsalter 70 Jahre erreicht habe. „Wir glauben nicht, dass das Renteneintrittsalter weiter automatisch angehoben werden sollte“, sagte Frederiksen der Tageszeitung „Berlingske“.
Pensionsantrittsalter im weltweiten Vergleich
Österreich bleibt (noch) bei 65 – Verschärfungen sind aber geplant
In Österreich liegt das Regelpensionsalter für Männer bei 65 Jahren, für Frauen wird es bis 2033 schrittweise angehoben und damit angeglichen. Eine Anhebung ist aktuell nicht in Planung, jedoch reagiert die Dreierkoalition auf die immer weiter steigenden Kosten. ÖVP, SPÖ und Neos planen Verschärfungen bei der Korridorpension. Ab 2026 sollen das frühestmögliche Antrittsalter von 62 auf 63 Jahre schrittweise – pro Quartal je zwei Monate – hinaufgesetzt und die nötigen Versicherungszeiten von derzeit 40 auf 42 Jahre erhöht werden. Ein entsprechender Regierungsentwurf ist bereits in Begutachtung. Außerdem soll eine neue Teilpension längeres Arbeiten finanziell attraktiver machen.
Wer bereits in Pension gehen könnte, der soll künftig dann die Möglichkeit haben, einen Teil seines Pensionskontos zu schließen und die entsprechende Pension zu erhalten und gleichzeitig weiterzuarbeiten – entweder zu 25, 50 oder 75 Prozent – und dafür auch weitere Pensionsbeiträge zu entrichten. Durch den Wegfall der Abschläge bei vorzeitigem Pensionsantritt soll am Ende durch Teilpension und Teilbeschäftigung ein höheres Einkommen stehen. Bis dato ist ein Zuverdienst nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze erlaubt.
Eine Gruppe von Wirtschaftsexperten rund um Wifo-Chef Gabriel Felbermayr würde es hingegen für sinnvoll erachten, das Pensionsantrittsalter auf 67 Jahre zu erhöhen. Die Anhebung könne nicht von heute auf morgen vollzogen werden, aber schrittweise, „sodass man in den frühen 2040er Jahren bei 67 ist“, meint Felbermayr.