Eine zusätzliche Altersvorsorge, am besten erworben über ein betriebliches Pensionsmodell, ist nicht nur im Interesse der Bürger – funktionierende Rentensysteme sind sowohl für den Sozialversicherungsschutz als auch für die Stärkung der Kapitalmärkte der EU von Bedeutung. Zwar liegt die Kompetenz dafür in den Ländern und nicht bei der EU, der EU-Rechnungshof prüfte nun aber die Versuche der EU-Kommission und der zuständigen europäischen Aufsichtsbehörde, die Lage zu verbessern. Fazit: Es sei nicht gelungen, die betriebliche Vorsorge zu stärken oder gar der „Europarente“, eingeführt 2022, zum Durchbruch zu verhelfen.