Erst diese Woche sorgten zwei illegale Hotels in Wien für Schlagzeilen, auf die die Stadt Wien bei Schwerpunktkontrollen von touristischen Kurzzeitvermietungen auf Plattformen wie Airbnb kam. Nun geht Wien mit einer besonders strengen Regelung in dieser Angelegenheit einen besonderen Weg. Aber auch in Bundesländern wie der Steiermark oder Kärnten gilt für die Vermietung einer Eigentumswohnung an Urlauber ein gesetzlicher Rahmen.
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Phänomen Overtourism
Chef von Wien Tourismus: „Die Stadt ist kein Vergnügungspark“
von Michael Csoklich