Fast 19 Millionen Nächtigungen hat Wien laut offizieller Statistik im Vorjahr verzeichnet. Wollen Private an der Beliebtheit der Bundeshauptstadt bei Touristinnen und Touristen mitverdienen und Urlaubern Wohnungen zur Verfügung stellen, sind klare Regeln zu beachten.
Knapp zwei Wochen vor der Landtagswahl am 27. April vermeldet die Stadt nun Erfolge im Kampf gegen illegale Kurzzeitvermietungen. Mehrmals wöchentlich finden laut dem Büro der zuständigen Stadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) Kontrollen nach Anzeigen oder bei Verdachtsfällen statt. Dazu kommen Schwerpunktaktionen nach Recherchen auf entsprechenden Plattformen. Dabei sind jüngst am Wiedner Gürtel zwei illegale Hotelbetriebe aufgeflogen, auch in einem Hochhaus im Bezirk Favoriten deckte die Baupolizei eine Vielzahl von Verstößen auf.
Strengere Regeln seit 2024
Zuletzt sind in Wien im Juli 2024 strengere Regeln zur Kurzzeitvermietung von Wohnungen in Kraft getreten. Grundsätzlich ist diese für maximal 90 Tage im Jahr erlaubt, um etwa eine Untervermietung während einer längeren Reise zu ermöglichen. Darüber hinaus ist für die Kurzzeitvermietung eine Sondergenehmigung nötig. Eine Ausnahmebewilligung braucht es außerdem, wenn sich ein Haus in einer im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Wohnzone befindet. Kontrolliert werden die Vorschriften durch ein neu bei der Baupolizei (MA 37) eingerichtetes Referat, bis Ende März 2025 sind dort insgesamt 887 Anzeigen eingelangt. Bei schweren Verstößen drohen Strafen von bis zu 50 000 Euro pro Wohnung.
Sanktionen bei Kurzzeitvermietung im Gemeindebau
Generell verboten ist die Kurzzeitvermietung von Gemeindewohnungen. „Die Wohnungen wurden von der öffentlichen Hand errichtet und dienen dem Wohnbedürfnis der Wiener Bevölkerung. Die illegale, entgeltliche Untervermietung stellt daher einen Missbrauch dar“, wird Gaal in einer Aussendung zitiert.
Rund 250 Mieterinnen und Mieter habe man ausgeforscht, die ihre Gemeindewohnung zwischen 2012 und 2022 auf der Plattform Airbnb angeboten haben. Rund 100 davon hätten eine „Bagatellgrenze“ von einzelnen Nächten überschritten. Ihr Mietverhältnis wird gekündigt und eine dauerhafte Sperre für den Gemeindebau verhängt. 70 Personen hätten ihre Wohnung bereits zurückgegeben.
Außerdem will Wiener Wohnen die nachträgliche Herausgabe des Gewinns, der durch die illegale Vermietung erzielt wurde, einfordern, heißt es in der Aussendung. Seit einem OGH-Urteil im Jahr 2022 muss Airbnb Informationen über solche Gewinne herausgeben, außerdem muss die Plattform sicherstellen, dass keine Anzeigen für Gemeindewohnungen geschaltet werden.
ÖVP und Grüne fordern weitere Maßnahmen
Während die SPÖ auch in ihrem Programm für die Wien-Wahl die strengen Regeln gegen kurzzeitvermietete Wohnungen hervorhebt, gehen den Grünen die Maßnahmen nicht weit genug. „Die SPÖ hat den Wohnraub durch Airbnb & Co. jahrelang kleingeredet. Die knapp 1.000 Anzeigen sind wohl nur die Spitze des Eisbergs“, heißt es in einer Aussendung von Spitzenkandidatin Judith Pühringer. Sie fordert unter anderem die Ausweitung von Wohnzonen, in diesen soll die kommerzielle Kurzzeitvermietung generell untersagt werden.
Peter Sittler, Wohnbausprecher der Wiener Volkspartei fordert indes „wirklich effektive Kontrollen“ gegen Kurzzeitvermietung im Gemeindebau. Die Zahl der ausgeforschten Fälle erscheine im Verhältnis zu 220.000 Gemeindewohnungen „absolut nicht realistisch“.