Bereits vor Wochen erhitzte eine mögliche höhere Besteuerung von Trinkgeld. Gastronomen meldeten nach Lohnabgabenprüfungen verstärkte Nachzahlungsforderungen der ÖGK für das Trinkgeld ihrer Mitarbeiter. Denn durch Kartenzahlungen, bei denen auch das Trinkgeld aufscheint, sehen die Prüfer, wenn die Einnahmen über der abgabenfreien Trinkgeldpauschale liegen. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) versuchte zu beruhigen und versicherte, dass sie im Zuge von Betriebsprüfungen keinen Schwerpunkt rund um Trinkgelder und mögliche Abgaben durchführe. Doch im neuen Regierungsprogramm heißt es, dass die nach Bundesländern oft unterschiedlichen Regeln evaluiert und bundesweit vereinheitlicht werden sollen.
Nun kocht die Diskussion erneut hoch. „Finger weg vom Trinkgeld unserer Beschäftigten! Das ist als Dankeschön für gutes Service gedacht und nicht zum Stopfen der Finanzlöcher der Sozialversicherungen“, fordert nun Walter Veit, Präsident der Österreichischen Hotelvereinigung. „Sozialversicherungsbeiträge nur, wenn Lohnsteuer fällig wird. Das Trinkgeld muss tabu sein!“
Ortsüblich oder nicht?
Die Situation sei absurd, so Veit: Die Sozialversicherungen kassieren Beiträge auf Trinkgelder über einem vermeintlich „ortsüblichen“ Niveau. Als Gradmesser für die Ortsüblichkeit nehmen die Kassen das Bruttogehalt her: Es darf nicht mehr als ein Viertel darüber liegen. Doch das sei grundfalsch, so Veit: „Üblich sind Trinkgelder in Österreich in der Höhe von etwa zehn Prozent der Konsumation. Da fragt niemand nach dem Gehalt. Und wer gutes Service bietet, ist da bald bei einem Viertel des Einkommens. Das ist ortsüblich und sonst nichts.“ Veit fordert, dass die Kassen offenlegen sollten, wie viel sie durch den Griff in die Trinkgeldkassen einnehmen.